Es trifft sich gut, dass heute das Klimakabinett, also der Ausschuss des Kabinetts, der sich mit Klimathemen beschäftigen wird, zum ersten Mal getagt hat. Wir haben uns eine Arbeitsagenda gegeben. Zu dieser Arbeitsagenda gehört, dass wir uns neben dem sektorspezifischen Ansatz, den wir in der Tat bisher für den Nichtzertifikatebereich verfolgt haben, auch anschauen, was es an neueren Gutachten gibt. Da gibt es zum Beispiel ein sehr interessantes Gutachten von Herrn Professor Schmidt, dem Vorsitzenden des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, und Herrn Professor Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, die dafür werben, auch im Nicht-ETS-Bereich einen CO 2 -Bepreisungsansatz zu verfolgen. Deshalb werden wir uns mit diesen neueren Erkenntnissen auseinandersetzen und schauen, ob gegebenenfalls allein Ordnungsrecht oder steuerliche Maßnahmen, wie wir sie ja für die Gebäudewirtschaft schon lange ins Auge gefasst haben, oder aber auch solche Bepreisungsansätze zur Geltung kommen, bevor wir die gesetzlichen Maßnahmen festlegen. Wir werden diese Gutachten dann auch zurate ziehen. Im ETS-Bereich gibt es ja heute bereits eine Bepreisung. Insofern haben wir damit in weiten Bereichen der Industrie bereits Erfahrung.
Wir schauen uns das also an. Wir haben noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen, außer einer: Wir verpflichten uns – und das auch durch gesetzliche Maßnahmen –, die Klimaschutzziele 2030 vollumfänglich einzuhalten.