Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es gibt Ereignisse im Laufe eines Jahres und eines Lebens, die schön sind. Und es gibt Ereignisse, die sind weniger schön. Zu den schönen Ereignissen zählen wir Geburtstage, Sommerurlaub am Mittelmeer, in den Bergen oder Ähnliches, zu den weniger schönen den Geburtstag der nervigen Schwiegermutter – um nur einige Beispiele zu nennen.
Herr Wehrbeauftragter, mein lieber Herr Bartels, ich will eines klarstellen: Ich will Sie weder zur Schwiegermutter haben, noch halte ich Sie für nervig. Aber die Vorstellung Ihres Berichts ist für uns Abgeordnete ein Termin, bei dem wir nicht genau wissen, was auf uns zukommt. Wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages, zumal die Mitglieder des Verteidigungsausschusses, haben das ganze Jahr über, wie Sie auch, die Fühler ausgestreckt: bei Truppenbesuchen, bei Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten, mit Reservistinnen und Reservisten, bei Auslandsreisen, bei Inlandsreisen. Wir versuchen, zu ergründen, wo bei der Truppe der Schuh drückt und was wir tun können.
Wir wollen aber auch wissen, was gut läuft. Denn diese Eindrücke sind für uns, für unsere Arbeit enorm wichtig. Verglichen mit dem, was Sie, Herr Wehrbeauftragter, an Meldungen aus der Truppe erhalten, ist das, was wir Abgeordnete tun können, auch wenn wir 709 sind, doch eher bescheiden. 2 600 Eingaben haben Sie in 2018 erhalten und bearbeitet; die Eigeninitiativen kommen noch dazu. Die Masse an Eingaben formt den Bericht des Wehrbeauftragten Jahr für Jahr zu einem facettenreichen Bild, das die aktuelle Lage der Truppe, die aktuelle Lage über die Truppe, die Sicht in die Truppe veranschaulicht. Das ist für unsere Arbeit im Parlament von großem Wert und ist auch für die interessierten Bürgerinnen und Bürger, nicht nur hier auf den Tribünen, sondern auch in unserem Land, eine wichtige Informationsquelle. Das ist quasi ein Seismograf für das Parlament und die Bürgerinnen und Bürger.
Auf der anderen Seite ist das offene Ohr des Wehrbeauftragten für die Soldatinnen und Soldaten von großer Bedeutung. In Gesprächen höre ich immer wieder, wie wichtig es für die Soldatinnen und Soldaten ist, zu wissen, dass neben den Meldungen über den regulären Dienstweg auch eine wahrhaftig unabhängige Stelle ihre Anliegen aufnimmt, in jährlichen Berichten wiedergibt und Lösungen anbietet. Deshalb erkläre ich jungen Menschen, wenn sie zu Besuchen in den Deutschen Bundestag kommen, dass unser Grundgesetz, das wir haben, wohl das Beste ist, was uns jemals in unserer Geschichte gelungen ist. Und ich füge hinzu: Die Schaffung des Amtes des Wehrbeauftragten – gestatten Sie mir, Herr Wehrbeauftragter, das zu sagen – ist das Zweitbeste; denn die Kategorie „das Beste“ ist bereits für das Grundgesetz vergeben.
Auf diese Institution des Grundgesetzes können wir stolz sein. In kaum einem anderen Land dieser Erde gibt es eine vergleichbare, verfassungsrechtlich abgesicherte und ausschließlich den Streitkräften gewidmete Instanz. In diesem Jahr – es wurde bereits vom Wehrbeauftragten und vom Parlamentarischen Staatssekretär Tauber angesprochen – begehen wir das 60-jährige Bestehen der Institution des Wehrbeauftragten, und – ich sage dies als Sozialdemokrat mit Stolz – es war Ernst Paul, sozialdemokratischer Abgeordneter, der die Idee aus dem schwedischen Exil zu uns gebracht hat und das schwedische Modell des dortigen Militärombudsmanns bei uns verfassungsrechtlich verankern ließ.
Der Artikel 45b wurde schließlich 1959 nach intensiven Debatten ins Grundgesetz aufgenommen und steht heute wie selbstverständlich für das Selbstbild der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Sie agiert auf Beschluss des Bundestages, und wir, die Mitglieder dieses Parlaments, tragen die Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten, sei es hier in Deutschland, in Mali, in Afghanistan, im Baltikum oder wo auch immer in dieser Welt.
Gestatten Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Zwischenbemerkung. Verantwortung für die Truppe bedeutet auch respektvoller und würdevoller Umgang mit den Angehörigen der Bundeswehr. Insofern ist es natürlich sinnvoll – dies sage ich an dieser Stelle ausdrücklich –, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr mit den Schülerinnen und Schülern dieses Landes über die Sicherheitspolitik und den Auftrag der Bundeswehr diskutieren.
Aber dass es sich um zwei Paar Schuhe handelt, nämlich die Information über die Bundeswehr einerseits und die Werbung für den Dienst an der Waffe andererseits, ist offensichtlich in diesem Land und manchmal auch in diesem Haus noch nicht jedem ganz klar. Halten wir uns an die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben und leisten gute Arbeit!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wir diskutieren hier und heute über die Bundeswehr und die Frage, ob und wie sie ihrem Auftrag gerecht wird. Leider, so muss man sagen, zeigt der Bericht des Wehrbeauftragten wieder einmal mehr Schatten als Licht. Vieles davon ist in den letzten Tagen und Wochen bereits in der Presse diskutiert worden. Deshalb möchte ich im Wesentlichen drei Punkte ansprechen.
Erstens: den Rechtsextremismus. Seit 2016 hat sich die Zahl meldepflichtiger Ereignisse um 100 auf 170 erhöht. Das heißt zwar nicht, dass sich das Problem in zwei Jahren verdoppelt hat. Es mag auch an mehr Sensibilität und Bewusstsein in der Truppe und in der Gesellschaft liegen, derartige Vorkommnisse dem Wehrbeauftragten zu melden. Wie dem aber auch immer sei: Rechtsextreme Bewegungen sind absolut indiskutabel. Wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, erkennen sehr wohl an, dass der Wehrbeauftragte dies erkannt hat und dass das Ministerium sich des Problems bewusst ist und reagiert. Gleichwohl liegt noch einiges an Wegstrecke vor uns; denn nicht nur Verurteilung, Dienstentlassung und Waffenentzug oder dauerhafte Versetzung können im Mittelpunkt stehen. Es muss auch einbezogen werden, dass der Gedanke, dass die Bundesrepublik überwunden werden soll und andere die Macht übernehmen wollen, in der Bundeswehr nichts verloren hat.
Das Zweite, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Thema, das mich als wehrpolitischer Sprecher meiner Fraktion berührt. Noch immer werden homosexuelle oder transsexuelle Soldatinnen und Soldaten in der Truppe von Einzelnen diskriminiert, glücklicherweise nicht mehr so schlimm wie vor 20 Jahren. Und glücklicherweise hat das Bundesministerium der Verteidigung sich nunmehr, auch nach den Interventionen des Gleichstellungsbeauftragten und des Wehrbeauftragten, auf den Weg gemacht und eine entsprechende Anweisung erstellt, die es ermöglicht, dass auch dieser Personenkreis ungestört seinen Dienst in der Bundeswehr ausüben kann. Ich glaube, dies ist der richtige Weg. Diesen Weg und diesen Leitfaden gilt es weiter zu verfolgen.
Drittens. Der letzte Punkt, den ich anfügen möchte, ist die Seelsorge. Ich freue mich, dass es nunmehr gelungen ist, auf Anregung einen Militärrabbiner in die Bundeswehr zu integrieren; denn mit den Militärrabbinern und dem durch die Militärrabbiner durchgeführten lebenskundlichen Unterricht können wir genau dem entgegenwirken, dem wir entgegenwirken wollen: Antisemitismus, Antiislamismus, Intoleranz und Rechtsextremismus.
Den Bereich des Personals und die Strukturveränderungen, die notwendig sind, hat der Wehrbeauftragte zu Recht angesprochen. Ich appelliere an die Ministerin, die heute durch Staatssekretär Tauber vertreten wird: Nutzen Sie die Masse an Informationen, um den Alltag der Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Nutzen Sie diese Informationen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern.