Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist das Thema weitaus dramatischer und schwerwiegender, als die etwas müde Debatte im Moment vermuten lässt. Das mal vorweg.
Wir müssen nämlich feststellen, dass wir dringenden Reformbedarf bei der Psychotherapeutenausbildung haben.
Dieser Reformbedarf ist nicht neu. Er fällt auch nicht vom Himmel, sondern er ist schon lange bekannt. Die Ergebnisse des Gutachtens, das die erste Große Koalition auf den Weg gebracht hat, wurden im April 2009 vorgestellt. Das heißt: Heute, zehn Jahre später, können wir froh sein, dass jetzt endlich ein Gesetzentwurf vorliegt, der Verbesserungen verspricht. Das ist erst mal gut.
Aber nach einem so langen Vorlauf ist ja die Frage: Werden die zentralen Probleme denn überhaupt gelöst? Und da muss man sagen: Dieser Gesetzentwurf springt erheblich zu kurz.
Meine Damen und Herren von SPD und Union, Sie haben noch einiges zu tun, um die zentralen Probleme wirklich zu lösen. Eines der zentralen Probleme ist natürlich, dass die Ausbildungssituation der PiAs, also der Psychotherapeuten in Ausbildung, dermaßen prekär ist, dass man sagen muss: Diese Ausbildung ist so etwas wie ein Hobby, das ich mir erlaube und das dazu führt, dass ich entweder von den Unterhaltsleistungen meiner Familie oder meines Lebenspartners oder meiner Lebenspartnerin abhängig bin, aber in keiner Weise von den Entgelten leben kann, obwohl ich 38 Stunden pro Woche in der praktischen Tätigkeit, in der Versorgung verbringe und zusätzlich die Ausbildung absolvieren muss und zusätzlich Supervisionsstunden nehmen muss und Ähnliches. Die allermeisten schließen diese Phase mit 20 000, 30 000 oder 40 000 Euro Schulden ab, und das für einen Beruf, für den ich erst ein Psychologiestudium absolviert habe und der gleichzeitig für die Patientenversorgung eine zentrale Stellung innehat. Das, meine Damen und Herren, kann kein zukunftsfähiges Konzept sein. Da muss was passieren.
Heute Morgen titelte die „Tagesschau“: Ist die Zeit der Hungerlöhne vorbei? – Ich muss leider sagen: Mit diesem Gesetzentwurf ist das nicht geregelt. Sie haben zwar für die praktische Tätigkeit in der stationären Versorgung eine Regelung geschaffen. Das führt auch dazu, dass der Praktikantenstatus für diese lange Zeit endlich ein Ende hat und wir zu einem Angestelltenstatus kommen können. Das ist das eine. Aber für die ambulante Weiterbildung haben Sie keinerlei Lösung. Dort drohen weiterhin Schulgeld und andere Belastungen. Das, meine Damen und Herren, kann so nicht bleiben. Da müssen Sie nachsteuern.
Zweiter Punkt. Wir werden parallel Psychotherapeuten in Ausbildung nach der alten Regelung haben und solche, die ab 2020 ins Studium gehen sollen und dann künftig Psychotherapeuten in Weiterbildung werden. Diese beiden Rechtszustände laufen parallel. Das heißt, in den Psychiatrien werden wir Menschen haben, die für ihre Tätigkeit bezahlt werden, und andere, die ein Praktikumsgehalt oder eine Praktikumsentschädigung bekommen
oder die gar, wie es heute für 19 Prozent der Fall ist, nur eine sozialversicherungspflichtig nicht abgedeckte Tätigkeit als Praktikant haben.
So kann das nicht weitergehen.
Weiteres: Eine Vielzahl derjenigen, die das Feld der Kinder- und Jugendpsychotherapie abdecken, werden heute an den Fachhochschulen ausgebildet, sind hervorragende Praktiker. Sie haben nicht sichergestellt, dass diese Fachhochschulen weiterhin in die Ausbildung einbezogen sind. Das schließen Sie aus, indem Sie sich ausschließlich auf die Universitäten konzentrieren.
Auch das ist nicht tragfähig.
Ich warte darauf, dass Sie auch da eine vernünftige Lösung vorlegen.