Ja. – Es ging ja noch um die Frage: Was passiert, wenn jemand Asyl begehrt? Wenn er in dem EU-Staat, in dem er sich bisher aufgehalten hat, noch keinen Asylantrag gestellt hat, hat er nach gegenwärtiger Rechtslage in der Tat das Recht, in Deutschland ein Asylgesuch zu stellen, das dann geprüft wird.
Aber, Frau Ministerin, in Ihrer Antwort steht auch, dass dies an der Grenze zu Österreich nur bei 12 Prozent der Menschen, die illegal festgestellt worden waren, der Fall war; bei allen anderen eben nicht. Bei den anderen Grenzen wissen wir es nicht, Frau Innenministerin. Deswegen ist auch das ein Grund dafür, warum wir diese stationären Grenzkontrollen brauchen. Nur mit Schleierfahndung können wir das nicht feststellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.