Meine Frage ging auf Asylbewerber. Also offenbar null! – Diese Migranten kommen ja schon durch mehrere EU-Länder, die sowohl Asylverfahren als auch Zuständigkeitsprüfungen durchführen können. Es kann also keinen Anspruch auf Grenzübertritt deshalb geben. Jeder Migrant an der deutschen Grenze kann in das EU-Land verwiesen werden, in dem er sich bereits befindet. Österreich etwa ist nicht weniger EU-Rechtsstaat als Deutschland.
Wieso sollen wir von dort Personen hereinlassen für Verfahren, die im momentanen Aufenthaltsland, etwa in Österreich, geführt werden können? Wieso lassen Sie, statt umfassend zurückzuweisen, unberechtigte Personen zu Hundertausenden weiter ins Land?