Denn ich will auf das eingehen, was wirklich notwendig ist.
Das BMU hat Signale gesendet, dass es Veränderungen durchführen will. Ich habe selbst das seriöse Gespräch mit Ihrem Haus, mit Ihrer Staatssekretärin gesucht.
Da ist mir lediglich in Aussicht gestellt worden: § 45a Bundesnaturschutzgesetz wird nicht angefasst, es wird keine Allgemeinregelung geben. Es wird lediglich wieder eine Erweiterung von Ausnahmezuständen geben. – Das hilft der Situation nicht.
Ich möchte Ihnen, Frau Ministerin, mitgeben: Erstens. Wir brauchen wolfsfreie Gebiete für den Hochwasserküstenschutz und für die Almen. Zweitens. Wir brauchen eine Reduktion von Überbeständen, die wir in Niedersachsen ertragen müssen, aber nicht mehr ertragen können und wollen.
Drittens brauchen wir einfach die Umsetzung des Koalitionsvertrages, nämlich ein regional differenziertes Wolfsbestandsmanagement. Viertens brauchen wir die Veränderung des § 45a Bundesnaturschutzgesetz, weil nicht mehr ein Wolf angreift, sondern verschiedene Wölfe angreifen. Am Ende brauchen wir die Meldung der Bundesregierung, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist.
Die Kommission hat klare Signale gesendet, dass sie genau darauf wartet.
Kein Abschuss ist auch keine Lösung. Ich sage Ihnen: Erst wenn das letzte Weidetier verschwunden ist, –