Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Es fällt mir gerade etwas schwer, hier unbefangen zu reden. Nachdem Ford das Saarland verlassen hat, die Übernahmeverhandlungen gescheitert sind, nachdem also feststeht, dass mehrere Tausend Arbeitsplätze wegfallen, hat auch ZF angekündigt, im Saarland 7 000 Arbeitsplätze zu streichen. Dort gibt es jetzt keine Zuliefererbetriebe. Das Saarland sagt Danke für die Politik der Ampel. Vielen Dank!
Zum Gesetz. Grundsätzlich teilen wir die Zielrichtung. Es geht in unserem Land zu langsam voran. Herr Amthor hat einiges schon kritisiert. Jeder Bürger in diesem Land kann ein Lied davon singen, wenn er Termine auf einer Behörde macht. In Berlin dauert das besonders lange oder ist fast unmöglich, ohne Onlinezugang überhaupt gehört zu werden.
– Völlig egal, ja, ja. – Ich frage mich manchmal: Was macht ein Beamter der Pkw-Zulassungsstelle heute noch im Homeoffice? Aber na ja.
Dass ausgerechnet die Coronamaßnahmen aufgezeigt haben, was eigentlich bereits seit Jahren hätte umgesetzt werden sollen, ist bedauerlich. Bund und Länder haben die Digitalisierung verschlafen. Jene Coronamaßnahmen, die unsere Wirtschaft in eine tiefe Krise stürzten, viele Menschen verarmen und vereinsamen ließen und ganze Existenzen vernichteten, bewirken jetzt wohl wenigstens, dass die Digitalisierung voranschreitet.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes sind: Öffentliche Bekanntmachungen sollen zwingend im Internet zugänglich sein – bisher war das nur eine Sollvorschrift –; zur Einsicht auszulegende Dokumente sollen vorrangig über das Internet zugänglich gemacht werden – eine sehr vernünftige Regelung –; Onlinekonsultationen, Video- und Telefonkonferenzen sollen Erörterungen, mündliche Verhandlungen und Ähnliches ergänzen können; die Schriftform kann im Verwaltungsrecht durch elektronische Schriftform ersetzt werden, beispielsweise wie beim elektronischen Anwaltspostfach, das wir schon länger haben; das qualifizierte elektronische Siegel wird für Behörden zugelassen. Diese Regelungen sind natürlich zu begrüßen. Sie sind auch nicht alle neu. Aber die befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes wurden erprobt und haben sich bewährt; das haben auch die Sachverständigen gesagt.
Wichtig ist allerdings, dass auch im Jahre 2023 nicht digital affine Personen berücksichtigt werden, und auch, dass digital affine Personen endlich die Möglichkeit haben, mit einem Klick über ihren Rechner ihre Arbeiten durchzuführen.
Zur Kritik haben wir einiges gehört. Dazu haben sich auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung geäußert. Es handelt sich immer noch um eine Insellösung, die nicht aus einem Guss ist, und es gibt Redundanzen gegenüber anderen Gesetzen wie dem E-Government-Gesetz und dem Onlinezugangsgesetz. So viel zu „Fortschrittskoalition“ und „neue Deutschlandgeschwindigkeit“. Es verpufft nichts so schnell wie Eigenlob in diesem Lande.
Auch die unverschämt knappe Zeit, die den Sachverständigen zur Ausarbeitung ihrer Stellungnahme zur Verfügung stand, sei angemerkt.
Hervorheben möchte ich nochmals, dass wieder versucht wurde, in dem ursprünglichen Änderungsantrag ein völlig sachfremdes Thema einzubinden, nämlich die Entfristung der Beschäftigungsduldung. Ich begrüße, dass die Koalition diesen Punkt aus dem Änderungsantrag wieder gestrichen hat.
Ich möchte Ihnen allen ein schönes Wochenende wünschen.
Vielen Dank. Glück auf!