Vielen Dank für die Frage. – Das ist relativ einfach zu beantworten. Tatsächlich gibt es dazu ein Gerichtsurteil, das vorsieht, dass nicht automatisch jedes Kruzifix abgehängt wird. Da bitte ich Sie, sehr genau zu sein, Herr Kollege. Kruzifixe sind nur dann abzuhängen, wenn es mehrere Beschwerden gibt, dass der soziale Frieden dadurch gestört ist; nur dann ist das Kruzifix abzuhängen. Übrigens gilt das auch für kopftuchtragende Lehrerinnen und Lehrer; also Lehrer nicht – Entschuldigung –, Lehrerinnen.
Noch tragen keine Männer Kopftücher. Aber Spaß beiseite: Das gilt ja auch für kopftuchtragende Frauen, also für Lehrerinnen. Wenn es vermehrt Beschwerden seitens der Schülerschaft oder der Elternschaft dahin gehend gibt, dass der soziale Frieden dadurch gestört wird, wird die Kollegin ermahnt bzw. angehalten, das Kopftuch abzusetzen. Das gilt hier genauso für Kruzifixe. Da wir ein Rechtsstaat sind,
in dem das Verhältnis von Religion und Staat sehr genau geregelt ist, und neutral bleiben müssen, gelten solche Verbote und Gebote für alle Religionsgemeinschaften gleichermaßen.
Ich fahre mit meiner Rede fort. Wir brauchen Menschen, die kompetent das Gespräch mit Eltern suchen können, um – vor allem für ihre Töchter – deren wirre Islamvorstellungen aus der Welt zu schaffen. Das kann gerne mithilfe von Islamlehrerinnen und Islamlehrern oder auch mithilfe von örtlichen Imaminnen und Imamen geschehen, aber eben nicht mit einem Verbot.
Vielen Dank.
Bevor Sie an das Rednerpult treten, wünsche ich Ihnen im Namen des gesamten Hauses alles Gute zu Ihrem heutigen Geburtstag.