Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf überträgt der Deutsche Bundestag das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten, und es ist guter Brauch, dass der Deutsche Bundestag dies mit großer Mehrheit tut. Insofern ist es ein sehr gutes und positives Zeichen, dass sich auch die Opposition entschieden hat, an dieser Stelle zuzustimmen. Deswegen gilt ein großes Dankeschön denjenigen, die hier mitwirken.
Ein großes Dankeschön gilt aber natürlich auch allen Beamtinnen und Beamten, allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ohne die fleißigen Frauen und Männer würde nichts laufen in unserem Land. Deshalb ein großes Dankeschön an alle im öffentlichen Dienst.
Wenn man über die besondere Leistung der Menschen im öffentlichen Dienst spricht, dann muss man aber immer auch mitberücksichtigen, dass die Ausgaben für die Beamtenbesoldung zunächst einmal erwirtschaftet werden müssen. Deswegen gilt mein Dank heute nicht nur den Beamtinnen und Beamten, er gilt gerade in diesen Stunden, in denen der Haushaltsausschuss darum ringt, einen Bundeshaushalt hinzubekommen, auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern; denn ohne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gäbe es keine Beamtenversorgung. Deswegen gilt auch ihnen ein herzliches Dankeschön.
Über den normalen Übertrag des Ergebnisses der Tarifverhandlungen auf die Beamtinnen und Beamten hinaus hat sich der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch entschlossen, die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu machen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein wichtiges Zeichen des Respekts, der Anerkennung und der Wertschätzung – gerade in diesen Zeiten, in denen das Thema Migration besonders virulent ist. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Bundespolizei leisten Unglaubliches und sind gerade beim Thema Migration besondere Expertinnen und Experten, und deswegen haben sie diese besondere Wertschätzung verdient.
Ich will aber trotzdem darauf aufmerksam machen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages und auch der Bundesrechnungshof mit Blick auf das Zulagenwesen mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben, dass das gesamte Zulagenwesen im Besoldungsrecht einer Überprüfung bedarf. Wir sollten uns einmal gemeinsam anschauen, ob das Zulagenwesen der Stimmigkeit und der Systematik eigentlich gerecht wird, und sollten uns sehr gut überlegen, was im Einzelnen eigentlich die Begründung dafür ist, die eine Zulage auf die eine Art und eine andere Zulage auf die andere Art zu behandeln. Deswegen wünsche ich mir, dass wir die Maßgaben des Rechnungsprüfungsausschusses und die Maßgaben des Bundesrechnungshofes ernst nehmen und dass sich dieses Parlament an seine eigenen Beschlüsse hält und die gesamten Zulagen auf Stimmigkeit und Systematik hin überprüft. Das wäre ein guter Beitrag auch zur Haushaltskonsolidierung.
In einem Punkt machen wir tatsächlich einen richtig großen Schritt nach vorne, nämlich wenn es darum geht, im Einzelnen zu begründen, warum eine Zulage ruhegehaltsfähig wird. Auch die Einführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste lässt sich so wie die der anderen betroffenen Zulagen, für die die Kollegen Emmerich und Schäfer das gerade getan haben, sehr gut mit sachlichen Argumenten begründen; denn die Geheimhaltung, an die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste gebunden sind, gilt ja typischerweise auch über die aktive Dienstzeit hinaus. Es gibt also, genau wie bei den anderen Zulagen, über die wir heute sprechen, auch hinsichtlich der Zulagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachrichtendienste einen sehr stichhaltigen, sachlichen Grund, diese ruhegehaltsfähig zu machen. Deshalb ist es sehr gut, dass wir diesen Beitrag gemeinsam leisten hin zu Stimmigkeit und Systematik des Zulagenwesens insgesamt.
Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank.