Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich arbeite neben meinem Bundestagsmandat noch als Teilzeitangestellter in einer großen Hausarztpraxis. Wenn ich mit Schwangeren spreche, die bei der Vorsorge waren und diesen nichtinvasiven Bluttest gemacht haben, dann berichten sie mir meistens, dass die Gespräche mit der Gynäkologin so abliefen: Ja, jetzt machen wir einen Bluttest, und bei diesem Bluttest machen wir den nichtinvasiven Bluttest doch gleich mit; die Kasse zahlt es auch. – Man wird nicht wirklich aufgeklärt und hat das Gefühl, man wird ein bisschen überfahren. So berichten es zumindest die Patientinnen.
Dieser Bluttest wird gemacht, ohne dass sich diese Patentinnen tiefere Gedanken gemacht haben, was sie mit dem Ergebnis anfangen können hinsichtlich dessen, wie sie sich am Ende entscheiden. Wenn man das gerade vor dem Hintergrund betrachtet, wie hoch die Falsch-positiv-Rate ist, gerade bei jungen Patientinnen, dann frage ich mich: Ist es sinnvoll, das so zu machen? Deswegen müssen wir jetzt schauen, ob das, was ich Ihnen gerade beschrieben habe, auch wirklich in der Breite so geschieht. Es gibt Indizien dafür. Deshalb brauchen wir unbedingt ein Monitoring und eine Expertenkommission, die am Ende bewertet, was an Zahlen herausgekommen ist, damit wir endlich Licht ins Dunkle dieser Frage bekommen.
Wenn ich mit den Firmen spreche, die diese hochkomplexen Tests anbieten, dann sagen die mir: Ja, Herr Pilsinger, das ist doch erst der Anfang. Wir können am Ende noch viel weitgehendere Untersuchungen durchführen. Wir könnten ja eigentlich feststellen, ob das ungeborene Kind auch eine Veranlagung auf Brustkrebs, auf Darmkrebs, auf Mukoviszidose hat. – Das ist doch ein großes Problem. Selbst wenn sich die Mütter frei entscheiden und sagen: „Ja, ich möchte dieses Kind trotz dieser Wahrscheinlichkeit auf Mukoviszidose oder Brustkrebs haben“, dann ist doch die Frage: Gibt es nicht ein Recht auf Nichtwissen? Möchte die Person, die dann geboren wird, ewig mit der Gewissheit leben, dass sie eine gewisse Veranlagung hat? Genetische Disposition heißt ja noch lange nicht, dass eine Erkrankung zwangsläufig ausbrechen muss. Ich finde, es braucht auch ein Recht auf Nichtwissen. Das müssen wir doch auch deutlich machen. Ein Nichtwissen muss für die Person auch möglich sein.
Um vielleicht noch einmal auf die Gefahren aufgrund dieser vielfältigen Tests, die in Zukunft möglich sein werden, hinzuweisen: Wir haben ein Problem, wenn vielfältige Erkrankungen getestet werden und man noch gar nicht weiß, ob diese Erkrankungen am Ende auch behandelbar sind. Bei Mukoviszidose hatte das Kind früher eine sehr reduzierte Lebenserwartung. Jetzt, durch die modernen Therapiemethoden, sind die Lebenserwartungen deutlich besser geworden. Deswegen brauchen wir unbedingt Rahmenbedingungen, um die ethische Frage diskutieren zu können: Welche Tests wollen wir in Zukunft zulassen? Ich bin mir sicher, wir müssen restriktiv sein und dürfen das nicht unbegrenzt erweitern. Wenn wir der Erforschung freien Lauf lassen und keine Grenzen ziehen, dann ist die Gefahr einer eugenischen Gesellschaft gegeben.
Deswegen finde ich es gut, dass wir heute die Debatte über die Frage anstoßen, wie weit unsere Gesellschaft in der Zukunft mit der Forschung gehen möchte.
Vielen Dank.