Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2019, 38 Tage vor Geburt meines zweiten Sohnes, haben wir hier schon einmal über das Thema „vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen“ gesprochen. Damals habe ich geschildert, warum mein Mann und ich uns dafür entschieden haben, einen solchen Test als Selbstzahler zu machen. Ich habe erläutert, dass ich in meinen Schwangerschaften immer wieder große Ängste hatte, mir viele Sorgen um meine Kinder gemacht habe, weil es medizinische Anhaltspunkte dafür gab, dass etwas nicht stimmt. Und ich habe deutlich gemacht, dass der Test mir etwas Sicherheit geben konnte.
Heute möchte ich nun die Gelegenheit nutzen, all den Frauen und Paaren zu danken, die mir in der Folge ihre Dilemmata, ihre Sorgen geschildert haben. Unter ihnen waren viele, die sich einen Bluttest nicht so einfach leisten konnten und die gehadert haben, ob sie trotz des erhöhten Fehlgeburtsrisikos alternativ eine kassenfinanzierte Fruchtwasseruntersuchung oder Plazentabiopsie machen lassen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag arbeitet mit den unbelegten Befürchtungen, dass Schwangere solche Tests unüberlegt in Anspruch nehmen könnten oder Ärzte pauschal und unabhängig von der Sinnhaftigkeit im konkreten Einzelfall zur Durchführung von Pränataltests raten könnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube an mündige Schwangere, die sehr gut selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Bluttest in Anspruch nehmen möchten.
Ich glaube an Ärzte, die verantwortlich beraten und untersuchen.
Ich halte das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, das Sie mit Ihrem Antrag unterlaufen wollen, für elementar.
Über Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten muss weiter auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden werden. Wir dürfen die Frage der Kassenzulassung medizinischer Methoden nicht zum Spielball politischer Interessen machen.
Vor allen Dingen glaube ich, dass es völlig falsch ist, Schwangere, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, vor die Wahl zu stellen, risikobehaftete Untersuchungsmethoden zu nutzen oder auf die Untersuchung zu verzichten. Das kann ich ethisch nicht vertreten.
Eltern Wissen zu verwehren, drückt im Übrigen auch keine Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderungen, die zweifelsohne in die Mitte unserer Gesellschaft gehören, aus.
Zur Gendiagnostik gibt es viel zu diskutieren. Die Frage nach der Kassenzulassung für Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 bei Schwangeren ist beantwortet. Ihren Antrag braucht es daher meines Erachtens nicht.
Vielen Dank.