Definitiv nicht. – Mit der EnWG-Novelle aus dem letzten Jahr haben wir durch § 13k den sogenannten „Nutzen statt Abregeln“-Paragrafen geschaffen. Mit diesem Instrument wollen wir erreichen, dass in Zeiten, in denen Strommengen abgeregelt werden müssten, ein zusätzlicher Stromverbrauch angereizt wird, der aber keine Belastung für die Netze darstellt, beispielsweise durch Wasserstofferzeugung. Das Beste an dieser Regelung ist: Die Erlöse fließen zurück auf das bekanntlich mehr als leere EEG-Konto. Dieser Paragraf muss in diesen Tagen pragmatisch in die Tat umgesetzt werden, sodass dann Investitionen entstehen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nun mit dem vorliegenden Gesetz weitere Anreize schaffen, in Erzeugungsanlagen, aber auch in Speicher- und Importanlagen für Wasserstoff zu investieren. Potenzielle Betreiber solcher Anlagen müssen sich künftig nicht mehr vor langwierigen Verfahren fürchten. Verfahren zur Planung, Genehmigung und Vergabe solcher Infrastrukturen sollen schneller, einfacher und digitaler werden; wir haben das von Robert Habeck eindrucksvoll gehört.
Was im Gesetzestext technisch klingt, heißt in der Praxis, dass mit der Planung und Durchführung von Projektaktivitäten schon begonnen werden kann, bevor die offizielle Bewilligung vorliegt – Stichwort „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“. Die Kommunikation mit den Behörden wird digitalisiert; das wird schneller ablaufen. Höchstfristen für die Bearbeitung werden eingeführt; nichts mehr darf liegen gelassen werden, sondern muss bearbeitet werden.
Außerdem werden wir die Errichtung und den Betrieb von Wasserstofferzeugungs- und ihren Nebenanlagen für die kommende Jahre in das überragende öffentliche Interesse aufnehmen, und somit dienen wir auch der öffentlichen Sicherheit. Alle Abwägungsentscheidungen von zuständigen Genehmigungsbehörden werden zukünftig zu Recht privilegiert behandelt; denn die Wasserstofferzeugung ist von enormer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Sie ist der Taktgeber für eine nachhaltige Zukunft. Lassen Sie uns die Melodie des Fortschritts anstimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gilt bei Gesetzen wie beim Tanzen: Ohne Arbeit geht es nicht. Am Ende verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es reingekommen ist. Wir werden den Sommer nutzen, um unsere Tanzschritte zu perfektionieren. Und im Herbst darf ich mich auf weitere konstruktive Debatten mit meinen geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, aber auch aus dem demokratischen Teil der Opposition freuen.
In diesem Sinne: Legen Sie schon mal Ihre Tanzschuhe bereit.
Jetzt gebe ich für die AfD Marc Bernhard das Wort.