Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Kommission setzt mit der Überschrift in ihrem Arbeitsprogramm 2022 sicherlich den richtigen Akzent: „Europa gemeinsam stärker machen“. Schwieriger ist es dann aber, dieses Ziel bei der Ausgestaltung der verschiedenen Initiativen auch zu erreichen.
Beispiel Green Deal. Europa soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Die Unternehmen sind bekanntlich zentraler Ort der Wertschöpfung und damit auch des Wohlstands in der Europäischen Union. Es ist für die Unternehmen überhaupt nicht geklärt, wie sie die angestrebten Klimaziele tatsächlich auch erreichen können. Es ist keine Strategie der Europäischen Union auf dem Weg, die genau dies in den Fokus nimmt. Deshalb wird zu Recht von Wirtschaftsverbänden wie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft gefordert, dass die EU-Kommission Wirtschaft und Industrie mit derselben Entschlossenheit stärken soll, wie sie den Klimaschutz vorantreibt. Es wäre fatal, wenn man am Ende des Transformationsprozesses feststellen müsste, dass nicht nur erfolgreiche europäische Unternehmen in die Pleite getrieben worden wären, sondern dass entgegen der Planung der EU-Kommission eine Verlagerung der Produktion in Drittstaaten stattgefunden hätte.
In der offiziellen Pressemitteilung der Kommission findet sich kein Wort zur Asyl- und Migrationspolitik, im textlichen Teil des Programms ein kleiner Absatz. Es scheint so, dass die Kommission die Legislativvorschläge formal zwar weiterverfolgt, diese tatsächlich aber nur noch hinten auf der Prioritätenliste stehen. Bei allem Verständnis für Green Deal und das digitale Zeitalter: Die EU-Kommission sollte die erforderliche Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, des GEAS, mit demselben Nachdruck betreiben. Es handelt sich um ein zentrales Thema, das keinen Aufschub gestattet. Wir brauchen dringend eine verbindliche Regelung, um zukünftig auszuschließen, dass autokratische Herrscher wie Lukaschenko oder Erdogan auf die Idee kommen, Migranten im Rahmen einer hybriden Kriegsführung zu instrumentalisieren.
Wir brauchen die Reform des Asylsystems aber besonders, um den vielfachen Missbrauch dieses Schutzsystems auszuschließen. Mehr als die Hälfte der Menschen, die formal einen Asylantrag stellen, hat keinen Schutzanspruch. Die im Grenzverfahren vorgesehene Asylvorprüfung mit Identifizierung und Sicherheitsprüfung würde sicherstellen, dass Personen, die keinen Schutzanspruch haben, ermittelt werden.
Beim Dublin-System ist ein Paradigmenwechsel dringend erforderlich. Die Zuständigkeit zur Bearbeitung von Asylanträgen darf nicht von der geografischen Lage eines Mitgliedstaates abhängen, sondern muss fair bestimmt werden. In einigen Mitgliedstaaten herrschen unmenschliche Aufnahmebedingungen. Das hat im Fall Griechenlands beispielsweise zur Folge, dass dort bereits anerkannte Asylbewerber in Deutschland erneut einen Antrag stellen können. Tausende Asylbewerber, die in Griechenland anerkannt wurden, haben das in der Zwischenzeit genutzt und sind hierhergekommen. Und wenn Sie von Rechtsstaatlichkeit reden: Es ist Aufgabe der Kommission als Hüterin der Verträge, auch diese unvertretbaren Zustände schnellstmöglich zu beseitigen.
Zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Coronapandemie wurde bekanntlich 2020 der Aufbauplan „Next Generation EU“ geschaffen. Es soll sich um ein einmaliges und um ein zeitlich befristetes Instrument handeln. Die Mittel sollen eine Investition in die Zukunft darstellen. Die Finanzierung erfolgt über EU-Anleihen. Die spätere Rückzahlung soll über sogenannte Eigenmittel erfolgen, die es zurzeit aber noch gar nicht gibt. Wir müssen genau darauf achten, wofür die Gelder in den Mitgliedstaaten verwendet werden. Sie müssen einen investiven Mehrwert haben. Es ist auszuschließen, dass die Mitgliedstaaten die Gelder zur allgemeinen Schuldentilgung und Sanierung ihres Haushalts nutzen.
Darüber hinaus sind die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gefordert, kurzfristig die erforderlichen Eigenmittel auf den Weg zu bringen, damit letztlich nicht doch die Mitgliedstaaten haften müssen und faktisch eine Schuldenunion entsteht. Das wäre nicht nur vertragswidrig, sondern würde die weitere Existenz der Europäischen Union aufs Spiel setzen.
Vielen Dank.