Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger an den digitalen Endgeräten! Der Verlauf der Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, zeigt leider, dass Sie den Sinn unseres Antrags nicht sehen und ihn nicht unterstützen, und das bedauere ich außerordentlich.
Warum haben wir den Antrag eingebracht und ihn gerade heute zur Debatte gestellt? Weil der DMA im Europäischen Parlament noch nicht verabschiedet ist und wichtige Details noch offen sind. Es wäre ein starkes Zeichen, wenn dieses Parlament zeigen würde, dass es über die Grenzen von Parteien hinweg einig ist, jedenfalls zwischen Unionsfraktion und Ampel; denn die Verhandlungen im März werden sehr schwierig werden.
Herr Außendorf, wir diskutieren darüber natürlich sehr gerne mit Ihnen im Ausschuss; aber in einer öffentlichen Debatte und mit einem Beschluss können wir unsere Position zu wichtigen Fragen wie der Interoperabilität, bei der es, glaube ich, gar keinen großen Unterschied zwischen uns gibt, deutlich machen. – Das ist der Sinn dieses Antrags. Der Antrag von uns als Oppositionsfraktion richtet sich ausnahmsweise gar nicht gegen Sie als Regierung, sondern zeigt – im Gegenteil –, dass es hier eine gewisse Kontinuität gibt.
Wir in der Unionsfraktion haben, wie Sie wissen, vor zwei Jahren das Konzept „Neustaat“ entwickelt, das versucht, die digitalen Defizite, die es in Deutschland natürlich gibt, zu beschreiben und Lösungen aufzuzeigen. Eine der Lösungen ist das Thema Wettbewerbsrecht, und zwar das Wettbewerbsrecht im Digitalen. Diese Debatte bietet die Gelegenheit, noch einmal auszuführen, warum das das entscheidende Kriterium ist, wenn es darum geht, Wachstum in Unternehmen zu schaffen.
Herr Arlt, natürlich schafft Wettbewerbsrecht nicht sofort einen sozialen Ausgleich, sondern es ist ein Instrument zur Wirtschaftsförderung und zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch das ist in einer sozialen Marktwirtschaft sehr wichtig. Gerade in der digitalen Wirtschaft ist es so, dass Ordnungsmaßnahmen immer hinterherhinken, weil die Entwicklungen von digitalen Produkten so schnell gehen. Die Hoffnung, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Wettbewerb stärkt, hat sich – bisher jedenfalls – nicht erfüllt, obwohl das einer der Zwecke war. Das Wettbewerbsrecht ist viel stärker für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wenn wir Interoperabilität bekommen und wenn sie, so wie wir sie meinen, nicht nur für Messengerdienste, sondern für die gesamten neuen digitalen Instrumente gilt, dann gibt es mehrere Anbieter zur Auswahl. Das stärkt die Verhandlungsmacht von kleineren Lieferanten – jemand hat das Beispiel Amazon genannt –, und das bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Möglichkeiten, zu wechseln. Damit wird das Schutzniveau höher – höher, als Sie es regulativ jemals schaffen würden, erst recht in Europa, wo das Regulative noch viel länger dauert als im nationalen Rahmen.
Wenn wir über die Details reden, dann würde ich gern auch noch erläutern, warum Marktkapitalisierung nicht das richtige Instrument ist. Tesla hat eine Marktkapitalisierung, die ein Vielfaches von 80 Milliarden Euro beträgt; die hatte das Unternehmen übrigens schon, als es noch kein einziges Auto auf der Straße hatte. Das heißt, Marktkapitalisierung ist kein Kriterium dafür, ob jemand marktbeherrschend ist. Man kann übrigens auch mit weniger als 80 Milliarden Euro Marktkapitalisierung marktbeherrschend sein. Das ist in der digitalen Wirtschaft allerdings sehr unwahrscheinlich. Deswegen, Herr Außendorf, ist das nicht das richtige Kriterium. Man muss immer wissen: Derjenige, den man zum Gatekeeper erklärt, hat unfassbar hohe bürokratische Lasten. Es ist durchaus denkbar, dass europäische Unternehmen sehr schnell diese Marktkapitalisierung erreichen und wir sie dann in ihrer Entwicklung behindern, obwohl sie gar keine Gatekeeper sind; das würde ich jedenfalls gerade für den Bereich der Digitalwirtschaft sagen.
Zusammenfassend: Ich fordere Sie auf – Herr Mohrs, Sie reden ja noch nach mir –, dass wir an unsere europäischen Partnerländer vor dem Trilog das gemeinsame Signal senden: Wir wollen diese Interoperabilität. – Frau Staatssekretärin Brantner hat das am Mittwoch nach unserer Antragstellung ausgeführt. Wir sind in diesem Punkt bei Ihnen, weil das im fundamentalen Interesse des Wettbewerbs und damit auch der deutschen Unternehmen, –