Nein.
Nachdem hier immer über den Erdkabelvorrang diskutiert worden ist, frage ich mich natürlich, wer den eingeführt hat. Wer ist eigentlich an diesem Erdkabelvorrang schuld?
Ich habe Ihnen das gestern Abend schon mal erzählt; ich erzähle es Ihnen aber gerne noch mal – es sind heute ein paar mehr Köpfe Ihrer Fraktion anwesend, auch ein paar andere als gestern Abend –:
Es war Ihr bayerischer Ministerpräsident Horst Seehofer, der damals dafür gesorgt hat, dass dieser Erdkabelvorrang kommt. Das war eine teure Fehlentscheidung, die Sie zu verantworten haben.
Aber kommen wir zurück zum Gesetz. Der Bundesbedarfsplan, den wir heute verabschieden, setzt am Ende zwei Schaufensterprojekte um, zum einen den NordOstLink und zum anderen den Rhein-Main-Link, insgesamt neun Stromautobahnen, die als Erdkabel geplant sind und die wir, selbst wenn wir wollten, gar nicht mehr als Freileitung bauen könnten, weil dafür die Zeit zu kurz ist, weil wir dafür im Planungsverfahren schon viel zu weit fortgeschritten sind, weil dafür teilweise auch schon Bestellungen für die Kabel ausgelöst wurden.
Was bringen die zwei Leitungen am Ende? Sie bringen Offshorewindenergie von Niedersachen über Nordrhein-Westfalen nach Hessen bzw. von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern. Das ist am Ende eine gute Sache, weil dieser Netzausbau nicht nur den Wirtschaftsstandort sichert, sondern am Ende auch die Dekarbonisierung ermöglicht. Er löst Netzengpässe auf und sorgt dafür, dass die Redispatch-Kosten sinken und damit am Ende auch die Strompreise für alle Menschen in diesem Land. Deshalb kann ich einfach nur darum bitten: Stimmen Sie diesem Gesetz zu. Es ist ein ganz gutes Gesetz, Herr Dr. Geissler.