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182. Sitzung
Freitag, 5. Juli 202420. Wahlperiode, 182. Sitzung
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, mit dem die sogenannte Gehsteigbelästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Belästigungen durch Abtreibungsgegner vor Beratungsstellen und Arztpraxen werden dadurch mit bis zu 5 000 Euro bestraft.

Beifallbei der Linken

Die Linke fordert das schon seit Jahren. Das rot-rot-grüne Bremen hat bereits letztes Jahr die Gehsteigbelästigungen verboten.

Beifallbei Abgeordneten der Linken

Einschüchterung bzw. Belästigung von Schwangeren im Umkreis von Einrichtungen zu Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich bundesweit und flächendeckend verhindert werden. Daher stimmen wir heute zu.

Beifallbei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die größte Einschüchterung von ungewollt Schwangeren ist und bleibt aber das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen durch § 218 Strafgesetzbuch. Auf der UN-Frauenrechtskonferenz konnte ich die internationalen Reaktionen auf diese Regelung in Deutschland direkt miterleben. Vertreter/-innen anderer Länder haben uns mit Erstaunen und Kopfschütteln angeschaut, weil in vielen Ländern der Welt und auch in der Europäischen Union Schwangerschaftsabbrüche ganz normal zur Gesundheitsversorgung zählen und nicht als Straftat gewertet werden.

Problematisch ist außerdem die Bevormundung durch Beratungszwang und Wartepflicht. Statt Zwangsberatung müssen freiwillige Beratungsangebote ausgebaut und die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Flächenländern verbessert werden.

Beifallbei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD
Zurufvon der AfD: Was ist Ihnen ein Leben eigentlich wert?

Meine Damen und Herren, Schwangerschaftsabbrüche dürfen kein Tabuthema sein und kein Grund mehr für Stigmatisierung in unserer Gesellschaft. Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche darf nicht den erzkonservativen Rechtspopulisten und Antifeministinnen überlassen werden.

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist in Deutschland seit 153 Jahren eine Straftat.

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