Frau Präsidentin! Bevor ich meine Rede starte, möchte ich einmal klarstellen: Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung sind die schwersten Rechtsverletzungen, die einem jungen Menschen angetan werden können, und jedes Kind hat das Recht auf Schutz.
Gerade meine Partei hat sich der Verantwortung gestellt und die in den frühen Jahren falsch verstandene Liberalisierung aufgearbeitet. Ich weise jegliche Anschuldigungen zurück.
So, noch mal: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Claus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne den Mut von Betroffenen würden wir heute hier nicht stehen. Ohne den Mut von Betroffenen von sexualisierter Gewalt würden wir heute nicht über ein Gesetz sprechen, das die Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Aufarbeitungskommission und den Betroffenenrat stärkt.
Seit 2010 haben Tausende Betroffene den Mut gefunden, öffentlich über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen. Der sogenannte Missbrauchsskandal war der Beginn eines wichtigen Weges. Ein Weg zur Anerkennung des Leids von Betroffenen, ein Weg zum Verständnis für das Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und ein Weg zu mehr Prävention, Hilfe und Aufarbeitung. Doch wir sind noch lange nicht am Ziel.
Aber mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir einen Meilenstein.
Denn mit dem Gesetz soll das Amt einer Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen mit Betroffenenrat und Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden. Damit wird die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder endlich ein zentrales und dauerhaftes Thema in der Bundespolitik.
Was meiner Fraktion dabei besonders wichtig ist – das wurde hier auch schon öfter gesagt –: Durch einen Bericht der Beauftragten an Bundestag und Bundesrat soll dieses wichtige Thema direkt ins Parlament getragen werden. Dieser Bericht wird Risikoräume, Versorgungslücken und Versäumnisse bei der Aufarbeitung aufdecken und konkrete Empfehlungen geben, um sexualisierte Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft zu bekämpfen.
So sorgen wir dafür, dass der Kinderschutz im Diskurs bleibt. Und keine Person hier im Saal, keine Fraktion, keine Institution kann diese Verantwortung mehr wegschieben.
Denn zu oft werden Betroffene als Opfer stigmatisiert, auf ihr Trauma reduziert und nicht gehört. Mit dem verankerten Betroffenenrat beziehen wir die Perspektive und die Expertise von Betroffenen in politische Entscheidungen mit ein. Ich zitiere sinngemäß eine Betroffene: Denn wir können noch so viele Gesetze für den Kinderschutz erlassen – ohne die Stimme der Betroffenen sind sie leblos.
Gerade mit diesem Gesetz stärken wir ihre Rechte.
Das Gesetz wird auch die Aufarbeitungskommission verstetigen und eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene schaffen. Es verbessert den Zugang zu wichtigen Akten und sendet eine klare Botschaft an die gesamte Gesellschaft: Sexualisierte Gewalt muss aufgearbeitet werden.
Deswegen danke ich Lisa Paus, ihrem Ministerium und auch der Staatssekretärin für diesen guten Gesetzentwurf; denn er wird einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt leisten. Ich freue mich sehr auf die parlamentarischen Beratungen.