Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem kollegialen Ringen um die besten Antworten auf vielfältige Herausforderungen freue ich mich sehr darüber, dass wir das Jahressteuergesetz 2024 hier und heute nun verabschieden werden. Es ist ein gelungenes Gesetz, welches in vielerlei Hinsicht konkrete Auswirkungen haben wird. Naturgemäß muss ich mich in der reduzierten Redezeit auf wenige Maßnahmen beschränken.
Erstens. Ein ganz zentraler Erfolg dabei ist, dass wir die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen streichen werden.
So verhindern wir ungerechtfertigte Steuerforderungen, weil bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung wird rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet. Das schafft auch Rechtssicherheit.
Mit dem Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung stellen wir Steuerfairness wieder her und beenden eine mögliche verfassungswidrige Steuerpraxis endlich mal, bevor uns ein Gericht dazu zwingt.
Der zweite Punkt. Wir erweitern auch die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf Konzernstrukturen. Wir ergänzen und erweitern damit nochmals die bereits im Zukunftsfinanzierungsgesetz ohnehin schon deutlich angelegte Verbesserung in diesem Bereich.
Drittens. Wir haben uns auch darauf verständigt, Bildungsleistungen umsatzsteuerfrei zu halten. Wir verhindern damit, dass europäische Vorgaben Bildungsangebote in Deutschland um 19 Prozent verteuern.
Der vierte Punkt. Wir bringen die Digitalisierung im Finanzbereich voran und schaffen erstmals einen Direktauszahlungsmechanismus. Künftig können damit auch umfangreichste Auszahlungspakete reibungslos vorgenommen werden.
Und der fünfte Punkt, den ich ansprechen möchte: Wir haben uns darauf verständigt, die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung zu erhöhen, nämlich von zwei Dritteln auf 80 Prozent und den Maximalbetrag von 4 000 auf 4 800 Euro. Auch das verstehen wir als einen Beitrag zur Ergänzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung, weil so nämlich Beschäftigungspotenziale gehoben werden können.
Bei der Frage nach dem Mobilitätsbudget – da muss man ehrlich sein – hat die öffentliche Anhörung meiner und unserer Ansicht nach zu Recht gezeigt, dass die vorgelegten Überlegungen noch nicht als final anzusehen sind. Konsequenterweise haben wir diese Regelungen jetzt aus dem Referentenentwurf im Gesetz gestrichen.
Das Thema soll aber nicht vergessen werden. Es soll ganzheitlich weiterverfolgt werden; das stellt eine entsprechende Protokollerklärung in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sicher. Dabei bleibt mein Wunsch, neue Mobilitätsformen gerne steuerlich zu berücksichtigen, dabei aber in der Gesamtschau unseren Blick nicht zur sehr auf die Situation in den Städten zu verengen, sondern auch dem ländlichen Raum Beachtung zu schenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch zum hier zu beschließenden Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminiums kurz Stellung beziehen. Es ist richtig, wichtig und vor allem verfassungsrechtlich notwendig, dass mit der Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro die steuerliche Freistellung für 2024 sichergestellt wird.
Genauso richtig, wichtig und notwendig ist allerdings auch der Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dieses Vorhaben muss alsbald die Ziellinie der parlamentarischen Beratungen überqueren – ohne weitere Verzögerung.
Ich wiederhole mich hier gerne: Wir Freien Demokraten halten das für ein Gebot der Fairness und auch für ein Zeichen des Respekts gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Noch besser wäre es, wir müssten darüber nicht jedes Jahr debattieren, sondern wir hätten einen Automatismus, der uns diese Debatte ersparen würde.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen und natürlich ganz speziell bei meiner Sprecherkollegin Katharina Beck und meinem Sprecherkollegen Michael Schrodi bedanken. Wir haben das gut zusammen gemacht. Ich freue mich, wenn diese gelebte Zusammenarbeit auch beim Steuerfortentwicklungsgesetz weitergeht,
damit das erfolgreich durch die Tür geht.
Herzlichen Dank.