Vielen Dank, Kollege Straubinger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, das Statusfeststellungsverfahren werde meistens von denen beantragt, die sich kurz vor Toresschluss noch in die Rentenversicherung hineinklagen möchten und somit über ihren Auftraggeber plötzlich Rentenansprüche geltend machen.
Wissen Sie eigentlich, wie viele dieser Feststellungsverfahren eingeleitet werden, weil es eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung gibt, und wie viele Auftragnehmer mit diesen Rentenansprüchen – die Rentenversicherungsbeiträge muss der Auftraggeber zahlen, weil er dann plötzlich Arbeitgeber ist – beglückt werden, die eigentlich viel lieber weiterhin selbstständig bleiben würden?