Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Debatte heute zur Arbeitszeit und für diesen Gesetzentwurf bin ich der FDP sehr dankbar, will aber gleich in Richtung der FDP sagen: Ich finde es toll, dass Sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, hätte es aber auch toll gefunden, wenn man die Anträge, die wir in dieser Legislaturperiode genau zu diesem Thema gestellt haben, doch auch, sage ich mal, mit mehr Wertschätzung behandelt hätte.
– Ich will den Kollegen Kober jetzt nicht in seiner Unterhaltung mit der Kollegin Müller-Gemmeke unterbrechen; aber da muss ich schon sagen: Lieber Pascal Kober, in der damaligen Debatte wurde uns gerade von deiner Seite aus vorgehalten, wie peinlich doch unser Antrag sei.
Wir hatten einen Antrag mit vier Punkten eingebracht. Hier kommt ein Gesetzentwurf mit zwei Punkten; einer davon ist eins zu eins identisch mit einem aus unserem Antrag. Uns damals Peinlichkeit vorzuwerfen, fand ich, muss ich sagen, eine ziemliche Unterstellung.
Ich gebe das jetzt nicht mit gleicher Münze zurück;
aber daran hätte man mal denken sollen, bevor man heute diesen Gesetzentwurf einbringt.
Bei der ganzen Debatte, muss ich echt sagen, werden einige Dinge total durcheinandergeschmissen. Kollegin Müller-Gemmeke, Sie unterstellen, man wolle mehr Arbeit, Entgrenzung von Arbeit. Das ist überhaupt nicht die Intention, wenn man von Wochenarbeitszeit spricht.
– Nein, macht man eben nicht.
Es geht um Flexibilisierung und die Lage der Arbeitszeit, nicht um mehr Arbeitszeit.
Und da komme ich zum Kollegen Papendieck. Wenn er vorträgt: „40 Stunden Arbeit in der Woche“, muss ich sagen: Das steht nicht im Gesetz. Im Gesetz haben wir „48 Stunden“ stehen. Deswegen ist Ihr Vorhalt an die FDP faktisch total falsch.
Deshalb will ich noch mal sagen: Es geht nicht um Mehrarbeit; es geht um die Lage der Arbeit.
Sie wollen, dass Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren sind. Das ist oft genannt worden, auch von einer Kollegin, die jetzt nicht gesprochen hat. Das geht mit diesem Arbeitszeitmodell, das wir im Arbeitszeitgesetz haben, nicht. Das Beispiel erspare ich Ihnen.
– Nein, das ist nicht richtig, Kollege Rosemann.
– Das ist nicht so. Sie können bestimmte Modelle der Kinderbetreuung nicht anwenden. Wenn Sie zum Beispiel morgens arbeiten wollen, wenn die Kinder in der Schule sind, sich nachmittags um die Kinder kümmern wollen und abends noch mal ransetzen wollen – wenn Sie das wollen; Sie müssen es ja nicht –,
dann können Sie das mit diesem Arbeitszeitgesetz nicht machen, weil das mit den Ruhezeiten nicht hinkommt.
Mir ist wichtig, zu betonen, dass das Arbeitszeitgesetz ein Arbeitsschutzgesetz ist.