Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag passt in die Weihnachtszeit; die Vorredner haben das ausgeführt. Weihnachtszeit ist Geschenkezeit, und bevor der Weihnachtsmann kommt, kommt der Paketzusteller, manchmal mit Bart und mit speziellem Outfit. Aber egal welches Outfit er auch trägt, zu welchem Logistikunternehmen er auch gehört, er trägt – das ist hier eben von Herrn Bsirske klargemacht worden – oftmals schwer an Gewicht. Dafür erst mal ein ganz großes Dankeschön! Sie tun einen schweren Job.
Aber das tun auch die noch vorhandenen Stahlkocher bei uns in NRW, das tun die Fensterputzer; es gibt viele Branchen, in denen hart und körperlich schwer gearbeitet wird.
Beim Gewicht wollen SPD und Grüne mit ihrem Entwurf nun anknüpfen. Aber mal nachgefragt: Warum geht es bei Ihnen nur ums Gewicht? Wir wissen, eigentlich weiß es jeder, wie problematisch die Arbeitsbedingungen der Zusteller tatsächlich sind. 200 bis 300 Pakete pro Tag – der Onlinehandel boomt, nicht nur zur Weihnachtszeit. Es gibt, wie wir im Finanzausschuss besprochen haben, erhebliche Probleme: Temu lässt grüßen, Stichwort „Falschdeklaration des Zolls“; denn unter 150 Euro Warenwert ist kein Zoll zu zahlen. Wir haben ein gewaltiges Problem in der Paketbranche, nicht zuletzt, weil wir hier, dysfunktional, die Kontrolle verloren haben. Dann kommt der Zeitdruck dazu, Überstunden – das vergessen Sie –, Überschreitung der Höchstarbeitszeit, nicht bezahlte Arbeitszeit, Entlohnung zum Mindestlohn – hoffentlich, wenn man bei einem Subsubsubunternehmer angestellt ist –, Stress im Straßenverkehr – Dank an die Grünen, Stichwort „Parken in der zweiten Reihe“. Dazu kommt noch unsoziales Verhalten von Kunden – Neukölln lässt grüßen; das ist auch ein gesellschaftliches Problem, meine Damen und Herren. So ganz gefahrlos ist der Job auch nicht.
Dazu kommt: Die großen Logistikkonzerne vergeben Aufträge an Subunternehmer – das ist hier gerade wenig problematisiert worden –, die diese wiederum an Subunternehmer weitergeben. Wir hatten dieses Phänomen ja auch mal im Baubereich; Sie können vielleicht daran erinnern. Das führt dazu, dass mancher Zusteller, der an der Haustür klingelt – auch das haben wir im Finanzausschuss zum Teil thematisiert; die Finanzkontrolle Schwarzarbeit lässt grüßen –, nicht einmal eine Arbeitsgenehmigung hat.
Das Postgesetz – das kann ich Ihnen nicht ersparen, liebe Kollegen von der Schuldenkoalition oder Ex-Ampel – ist von Ihnen gerade im Juli geändert worden. Nun soll wiederum an diesem Gesetz nachgebessert werden – weil Sie es, wie so häufig, nicht zu Ende gedacht haben; hier lässt das Heizungsgesetz grüßen.
Kommen wir aber nun zum Fokus des Gesetzentwurfs der Restampel. Besonders schwere Pakete, also die ab 23 Kilo, müssen künftig – Sie haben das eben sehr schön beschrieben – von zwei Zustellerinnen/Zustellern befördert werden. Die aktuell mögliche Ausnahmeregelung soll entfallen. Außerdem soll die Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm begrenzt werden. Ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin:
„Mit dem nun beschlossenen Gesetzesvorschlag setzen wir ein Zeichen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in der Paketbranche.“
So damals noch Frau Brantner. – Das mag ja so sein. Die Gesundheit des Personals – ich habe es eben gesagt – ist wichtig.
Allerdings – und das ist für uns auch ein relevanter Part – lassen Sie Alternativen wie zum Beispiel den Einsatz technischer Hilfen außen vor. Und die Konsequenzen Ihres Entwurfs haben Sie auch nicht zu Ende gedacht: Wie soll der Zusteller denn in den fünften, sechsten, siebten Stock kommen?
Für mich ein wichtiger Punkt, damit Gesetze gerecht administriert und auch kontrolliert werden können: Wie ist es mit der unterbesetzten Gewerbeaufsicht? Lassen sich Ihre Restriktionen denn auch wirklich kontrollieren, oder entsteht wieder ein Bürokratiemonster? Hier lässt die Gewerbeaufsicht in der Gastronomie grüßen.
Insoweit werden wir diesen Gesetzentwurf oder diese Änderung kritisch begleiten. Dennoch muss man ehrlich sagen: Überlegen Sie einfach, bevor Sie handeln und Gesetze in Umlauf bringen! Bisher können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Auch ich wünsche Ihnen eine frohe Weihnachtszeit und vor allen Dingen einen gesunden und guten Denkprozess, dass Sie dann vielleicht etwas vorlegen, was tatsächlich Hand und Fuß und Bestand hat und nicht nach sechs Monaten nachgebessert wird.
Die Postzusteller und Paketzusteller hätten es verdient.
Vielen Dank.