Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, ich will zunächst einen Satz sagen: Wir und ich stimmen Ihren Ausführungen zur Rolle des Rechtsstaates und der Rechtspolitik in Unterstützung der Ukraine gegen diesen unprovozierten russischen Angriffskrieg zu. Dennoch lebt die Regierungsbefragung davon, nicht nur die Konsenspunkte zu betonen, sondern sich auch mit potenziellen Dissensen zu beschäftigen; deshalb will ich ein strafrechtliches und strafprozessuales Thema ansprechen.
Eines der furchtbarsten Verbrechen in unserer Gesellschaft ist – da sind wir uns hoffentlich alle einig – der sexuelle Missbrauch von Kindern einschließlich der Kinderpornografie, hinter der immer reale Missbräuche von Kindern stehen. Aus diesem Grund bin ich etwas erschrocken, wenn ich höre, dass das Justizministerium die zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs aus unserer Sicht notwendige auch anlasslose Datenspeicherung nicht nur in Teilen, sondern generell ablehnt und offenbar auch nicht bereit ist, die verfassungs- und europarechtlich unproblematische Speicherung von IP-Adressen, also die Verfolgung im Netz, zu unterstützen.
Daher die konkrete Frage an Sie: Sind Sie bereit, den Handlungsspielraum, den vor allem auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes noch für die Datenspeicherung zugunsten des Schutzes von Kindern vor Missbrauch lassen, auszuschöpfen?