Ich will mich meinem Vorredner anschließen. – Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Bekämpfung der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen eine wesentliche Rolle einzunehmen. Das sogenannte Weltrechtsprinzip, dem die Überzeugung zugrunde liegt, dass die Verfolgung von völkerrechtlichen Kernverbrechen im Interesse der Menschen als solchen liegt, und das eine weltweite Verfolgung solcher Taten unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Tatort ermöglicht, gewinnt gerade vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine noch einmal an trauriger Aktualität und Bedeutung.
Derartige Verfahren bringen jedoch einen hohen Kostenfaktor, einen hohen Aufwand sowie eine Reihe von praktischen Problemen mit sich. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Kapazitäten für das Völkerstrafrecht auszubauen. Das ist, denke ich, vor dem Hintergrund des Krieges wichtiger denn je. Gibt es denn konkrete Vorhaben, konkrete Pläne oder auch Formulierungen dazu, und gibt es vielleicht auch schon eine Abstimmung mit den Bundesländern?