Herzlichen Dank, Herr Kollege Limburg. – Für die Frage bin ich sehr dankbar, weil wir dazu im Haus schon relativ weit sind. Ich teile völlig die Einschätzung: Wir leben in einer Gesellschaft, die tolerant ist. – Übrigens wissen wir auch, dass es für das Kindeswohl gut ist. Es gibt sehr viel empirische Evidenz dafür, dass Kinder auch in homosexuellen Partnerschaften sehr liebevoll, sehr gut behütet aufwachsen, auch gute Bildungskarrieren haben. Aus der Sicht des Kindeswohls sind das Familien, wie wir sie uns wünschen, die sich um das Kindeswohl bemühen und sehr gut zusammenarbeiten. Deshalb ist es meiner Meinung nach eine Ungerechtigkeit, dass ein Mann – unabhängig von der Frage, ob er biologischer Vater ist –, wenn er mit der Mutter verheiratet ist, automatisch der rechtliche Vater ist und dass wir hier die Ehe zwischen zwei Frauen anders behandeln.
Um das zu ändern, gehen wir jetzt schrittweise vor. Der erste Schritt, um möglichst schnell möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist, dass wir bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen, beispielsweise bei der anonymen Samenspende, wo der biologische Vater selber klargemacht hat, dass er sich nicht an der Kindererziehung beteiligen möchte.
Etwas schwieriger ist es in den berühmten Dreiecksverhältnissen. Wir haben ja in diesen Fällen einen biologischen Vater, der sich an der Erziehung beteiligen möchte. Dessen Rechte müssen natürlich auch Berücksichtigung finden. Deshalb sind diese Fälle etwas komplizierter. Da werden wir das Abstammungsrecht in einem zweiten Schritt anpassen. Aber ein Gesetzentwurf für diesen ersten Schritt wird in Kürze – sehr schnell – das Parlament erreichen.