Vielen Dank, Herr Minister, für diese sehr erfreulichen Ausblicke. – In der öffentlichen Diskussion wird manchmal darauf verwiesen: So groß sei dieses rechtliche Problem gar nicht; es gebe ja die Möglichkeit der Stiefkindadoption: Das Kind wird in eine lesbische Partnerschaft geboren, und die Ehegattin kann später im Wege der Stiefkindadoption – rechtlich zumindest – ebenfalls Mutter werden.
Können Sie – um deutlich zu machen, wo eines der konkreten Probleme der jetzigen Rechtslage liegt – noch mal ausführen, was es für eine Wirkung hat, wenn bei der Geburt die leibliche Mutter stirbt, was in wenigen Fällen leider immer noch vorkommt? Wie ist die rechtliche Beziehung ab dem Zeitpunkt der Geburt zwischen dem neugeborenen Kind, das seine leibliche Mutter verloren hat, und der Ehepartnerin der leiblichen Mutter nach der jetzigen Rechtlage, und wie wäre sie nach der von Ihnen geplanten neuen Rechtslage?