Ganz herzlichen Dank. – Wir werden in dieser Woche noch Gelegenheit haben, darüber zu debattieren; der Gesetzentwurf kommt ja in erster Lesung in dieses Haus.
Wir haben Folgendes gesehen: Die virtuelle Hauptversammlung war eigentlich eine Art Notnagel in der Pandemie. Man hat vorher immer wieder darüber nachgedacht, hat sich aber nicht getraut. Dann musste man es machen, weil es nicht anders ging, und – siehe da – man hat festgestellt: So schlimm war das gar nicht; es hat sogar gut funktioniert. Die Zahl der Fragen der Aktionäre ist gestiegen, die Qualität der Antworten ist gestiegen, und es hat auch technisch funktioniert. Deshalb haben wir im Hause gesagt: Dann machen wir daraus jetzt eine Dauerlösung.
Es ist natürlich so: Wir erleichtern Menschen das Leben. Wenn ich in Hamburg lebe und Aktionär eines Unternehmens mit Sitz in München bin, das dort seine Hauptversammlung abhält, dann muss ich mich eben nicht acht Stunden in den Zug setzen und zwei Tage freinehmen, um meine Rechte wahrzunehmen, sondern kann mich virtuell aufschalten. Das ist ein weiterer Schritt der Digitalisierung. Digitalisierung ist nie l’art pour l’art, sondern dient immer dazu, das Leben der Menschen ein Stück weit leichter zu machen, es leichter zu machen, die eigenen Rechte wahrzunehmen. Und das machen wir auch bei der digitalen Hauptversammlung.