Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren an den Bildschirmen und hier auf den Tribünen! Liebe Beschäftigte und Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug! Seit Jahren erleben wir übervolle Entzugskliniken. Der Ausbau weiterer Betten kann in den meisten Bundesländern nicht Schritt halten mit dem Anstieg der Zuweisungen. Es kommt zu Freilassungsentscheidungen aus der Organisationshaft – wir haben es heute mehrfach gehört – wegen überlanger Wartezeiten auf einen festen freien Therapieplatz. Woher rührt dieser Anstieg? Zum einen verwendet das bisherige Gesetz den unbestimmten Begriff des Hanges, Suchtmittel zu konsumieren. Dieser ist sehr weich ausgelegt. Vor allem stellt er nicht dar, welcher Zusammenhang zwischen diesem Hang und einer Straftat besteht. Mir scheint hier der Begriff „Abhängigkeit“ als ärztliche Diagnose besser zu passen.
Vor Gericht werden Therapieaussichten manchmal zu optimistisch eingeschätzt. Für Personen, denen eine lange Haftstrafe droht, entstehen Fehlanreize. Ihre Anwältinnen und Anwälte streben eine Unterbringung in der Entziehungsfachklinik an: Gefängnis light im „Aldi-Vollzug“. In der Szene bekannt sind die Youtube-Clips mit Anleitungen, wie man billiger wegkommt. Häufig – hier reden wir im Bundesdurchschnitt von 50 Prozent – kommt es zum Abbruch der Therapie und in diesem Zusammenhang immer wieder zu spektakulären Ausbrüchen, wenn die Rückverlegung in eine Haftanstalt ansteht. Ich habe solche Fälle 15 Jahre begleitet. Ich weiß um die Gefahren, die in solchen Situationen für die Mitpatientinnen und Mitpatienten, für die Beschäftigten und auch für die Bevölkerung entstehen. Kurz: Es kommen teilweise die Falschen. Und wenn sie da sind, dann stören sie das therapeutische Milieu und gefährden den Therapieerfolg der wirklich Suchtkranken.
Die Kliniken schlagen Alarm, die zuständigen Ministerien in den Ländern fordern, das Gesetz zu überarbeiten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat dazu einen Vorschlag erarbeitet. Der ist in Teilen druckreif und steht seit Januar auf der Homepage des Ministeriums. Das Haus Buschmann – vielen Dank, Staatssekretär Strasser – hat einen Referentenentwurf angekündigt.
Und jetzt kommt die Opposition und legt einen eigenen Gesetzentwurf vor.
Die Union hat einfach mal den Bund-Länder-Text abgeschrieben. Damit das nicht allzu sehr auffällt, hat sie flugs eine eigene Einleitung gebastelt. Ansonsten ist im Wesentlichen der Text der Bund-Länder-AG zu lesen. Die Anmerkung anderer Verbände, etwa der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde oder der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, hat sie nicht berücksichtigt. Liebe Union, Sie haben einfach abgeschrieben und es sich sehr einfach gemacht. Zum Glück ist Ihr Gesetzentwurf keine Doktorarbeit. Da gebe es womöglich Plagiatsvorwürfe.
Aber immerhin: Sie schreiben unter „B. Lösung“ zutreffend selbst, es werde dem Ergebnis und den Handlungsempfehlungen der Bund-Länder-AG entsprochen.