Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die autonom gebildete Entscheidung eines Menschen, sich das Leben zu nehmen, dafür vielleicht auch Hilfe zu beanspruchen, ist eine Zumutung für uns alle und eine Zumutung für die Gesellschaft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, diesem autonom gebildeten Willen in ganz besonderer Weise gerecht zu werden und auch das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung als verfassungswidrig zu erklären, ist auch eine solche Zumutung für die Gesellschaft und für uns alle. Das kann man nicht kleinreden.
Gerade weil das aber so ist, sind wir, die wir für den Antrag „Helling-Plahr, Lindh, Steffen, Sitte, Fricke“ stehen, der Überzeugung, dass wir aus dieser Zumutung keine Zumutung für den Betroffenen und potenzielle Helferinnen und Helfer werden lassen dürfen, sondern dass wir diese Zumutung ertragen müssen. Daher ist auch das Strafrecht nach unserer tiefsten Überzeugung der falsche Weg, um Suizide zu verhindern, und wir sollten nicht wieder den Weg des Strafrechts und der Strafbarkeit beschreiten.
Wir sehen an dieser Situation zugleich, dass wir uns in einem Spannungsverhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft befinden. Die Gesellschaft muss in so einer Ausnahmesituation, in der oft auch nicht klar ist, wie die Person sich entscheidet, aber dem Individuum dienend sein. Wenn diese Entscheidung letztlich fällt, und zwar frei – nicht unter Druck, nicht unter Zwang, nicht in der Situation einer akuten psychischen Störung –, dann müssen wir auch die Bedingungen dafür schaffen, sie zu ermöglichen, auch wenn wir sie rational für falsch halten und religiös, ethisch und moralisch nicht richtig finden. Das müssen wir uns zumuten.
Deshalb halte ich es für wichtig, zu sehen, von welcher Perspektive aus wir die Frage Suizidhilfe denken. Wir versuchen, sie aus der Situation des Betroffenen heraus und aus der Perspektive desjenigen, der helfen will, zu denken. Deshalb brauchen wir auch eine Assistenz beim assistierten Suizid, also eine Unterstützung für denjenigen, der sterbenswillig ist oder noch ringt, aber auch für diejenigen, die helfen wollen und denen das nicht verunmöglicht werden darf, ohne sie dazu zu zwingen. Von dieser Perspektive aus wollen wir denken und nicht von der Perspektive fragwürdiger Sterbehilfevereine und einer Sterbehilfeinfrastruktur aus.
Denn machen wir uns klar: Wenn wir von dieser Perspektive aus denken, vergessen wir, dass diese Vereine und diese Situation letztlich nur entstanden sind, weil es gegenwärtig keine andere Möglichkeit gibt, rechtssicher und tatsächlich zu helfen. Und der einzig richtige Weg ist derjenige über das Vertrauensverhältnis zwischen dem betroffenen Sterbewilligen und dem Arzt bzw. der Ärztin – kein anderer.
Dabei ist immer zu beachten, dass der Arzt bzw. die Ärztin die Möglichkeit, das Recht, die Freiheit hat, zu helfen; es ist kein Zwang.
Daher legen wir auch entschieden Wert darauf, dass der Einzelne oder die Einzelne nach einer umfassenden Beratung entscheiden kann und auch über die Konsequenzen eines möglicherweise fehlschlagenden, nicht funktionierenden Suizids sowie über die Auswirkungen auf die Angehörigen wirklich vollumfänglich informiert wird – nicht in Richtung Suizid, sondern ergebnisoffen. Denn nur informierte, gut aufgeklärte, beratene Individuen und Personen können wirklich autonom und frei entscheiden, und das ist das, was wir wollen und was wir unterstützen wollen, ja müssen. Es ist sogar ethisch geboten, dies zu tun.
In diesem Sinne kann eine solche Form der Assistenz sogar suizidpräventiv sein; denn viele befreit das Wissen, dass sie irgendwann die Möglichkeit haben, unterstützt aus dem Leben zu scheiden, wenn sie dieses Leben nicht mehr als erträglich erachten. Es nimmt ihnen auch manchmal – nicht selten, wie Ärztinnen und Ärzte berichten – einen aktiven Sterbewunsch, entlastet sie und bringt sie dazu, gegenwärtig noch aktiver um das Leben kämpfen zu wollen und zu kämpfen. Insofern ist auch diese Möglichkeit präventiv.
Daher bitten wir Sie: Unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf!