Wir wollen Anwälte der betroffenen Sterbewilligen wie auch der Helfenden und auch des Lebens sein – nicht des abstrakten, sondern ihres konkreten –, aber wir wollen nicht Richter über den Einzelnen und seine autonom getroffene Entscheidung sein.
Wir wollen Anwälte der betroffenen Sterbewilligen wie auch der Helfenden und auch des Lebens sein – nicht des abstrakten, sondern ihres konkreten –, aber wir wollen nicht Richter über den Einzelnen und seine autonom getroffene Entscheidung sein.
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