Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Mann und ich haben einen Pflegesohn. Sein Name ist Mark. Er ist ein toller, engagierter und erfolgreicher junger Mann, der seit seinem 15. Lebensjahr Teil unserer Familie ist.
Als Jugendlicher hat man Wünsche, die einem die Familie nicht immer erfüllen kann: den Führerschein, eine Reise ins Ausland, ein neues Handy. Auch Mark hatte diese Wünsche, und wie viele Jugendliche in seinem Alter wollte er arbeiten gehen, um sich diese Wünsche erfüllen zu können. Doch als er einen Schülerjob gefunden hatte, hieß es: Von den 450 Euro, die du verdienst, gehen 337 Euro zurück an das Jugendamt. Dieses Geld wird einbehalten, weil du finanzielle Hilfen vom Staat beziehst. – Als Pflegeeltern standen mein Mann und ich vor einem großen Problem: Wie soll man einem Teenager erklären, dass er einen Großteil seines selbst verdienten Geldes nicht behalten darf, während seine Schwestern arbeiten gehen und das Geld nicht abgeben müssen?
Wie kann es sein, dass ohnehin traumatisierte Kinder dafür zur Kasse gebeten werden, dass ihre biologischen Eltern sich nicht um sie kümmern können? Das ist für einen jungen Menschen massiv demotivierend und völlig unverständlich, erst recht, wenn man als Pflegekind meistens bereits einen schwierigen Start ins Leben hatte.
Häufige Konsequenz ist, dass diese Jugendlichen enttäuscht und demoralisiert werden und in einigen Fällen nicht arbeiten werden, somit nicht selbst für ihre Wünsche Geld erwirtschaften können und keine wertvollen ersten Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Dabei könnten ihnen genau diese Einblicke später als Türöffner für die ersten eigenen Vollzeitjobs dienen.
Als Mark 20 war, bekam er einen tollen Ausbildungsplatz zum Chemikanten. Er war fleißig und verdiente seinen ersten eigenen Lohn, der sich auf circa 1 000 Euro belaufen sollte. Doch da er noch bei uns in Pflege war, sollte er neben den steuerlichen Abzügen erneut 750 Euro an den Staat zurückzahlen, da er nach wie vor zu Hause wohnte und als unser Pflegesohn gemeldet war. Wir beschlossen daraufhin gemeinsam mit Mark und dem Jugendamt, Mark aus der Pflege herauszunehmen, obwohl er natürlich weiterhin bei uns wohnte, damit er sein volles Ausbildungsgehalt beziehen konnte. Dies bedeutete für uns als Pflegeeltern im Umkehrschluss, dass wir neben dem Kindergeld keine staatliche Unterstützung für den Unterhalt von Mark mehr beziehen würden. Wir haben das gerne gemacht; aber mit dem Gehalt einer Tagesmutter und eines Tapetendruckers in Schichtarbeit war es für uns eine große finanzielle Herausforderung. Das wird es für viele andere Pflegeeltern auch sein, die sich eine solche Lösung im Sinne ihres Pflegekindes im Zweifel schlichtweg nicht leisten können.
So wie Mark ging es von 2017 bis 2020 circa 80 000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die in einer Pflegefamilie, Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Jugendhilfe lebten und ein eigenes Einkommen hatten. Sie wurden und werden bis heute zu den Kosten der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies widerspricht dem Auftrag des Staates, jungen Menschen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Ohnehin bereits häufig traumatisierten Kindern und Jugendlichen wird der Start in ein eigenständiges Leben durch zusätzliche Hürden erschwert. Um diese Situation zu verbessern, werden wir die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach SGB VIII sowie für Ehegatten und Lebenspartner aufheben.
So können Jugendliche und Pflegefamilien vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen. Dadurch erzielen wir zuvorderst eine Entlastung der in Pflege befindlichen Kinder und Jugendlichen und nebenbei auch eine enorme Entlastung der Pflegefamilien und eine bürokratische Entlastung der betroffenen Kommunen.
Mark studiert heute Umwelttechnik und hat es geschafft, im Rahmen seines Studiums einen Arbeitsplatz in Australien zu bekommen. Wir als seine Pflegefamilie sind unendlich stolz auf ihn. Gleichwohl wünschte ich, dass er es in seiner Kindheit und Jugend einfacher gehabt hätte. Genau deshalb bin ich, sind wir mehr als froh und glücklich darüber, dass dieser Gesetzentwurf heute in die erste Lesung im Deutschen Bundestag geht.
Vielen Dank.
Der letzte Redner in der Debatte ist Dr. Hermann-Josef Tebroke, CDU/CSU-Fraktion.