Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Jacobi, durch bloße Wiederholung von dem, was ich gestern im Rechtssauschuss schon mal gehört habe, werden Ihre Aussagen weder juristisch noch politisch richtiger; aber dazu später mehr.
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in Europa: ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine als souveränen Staat, gegen die Bürgerinnen und Bürger in der Ukraine, und ein Krieg gegen Freiheit und Demokratie. Vor welche Herausforderungen uns das als Bundesrepublik Deutschland stellt, ist uns nicht zuletzt mit dem heute vorgestellten Abwehrschirm noch mal sehr bewusst geworden. Als Reaktion hat die Europäische Union gegen die Russische Föderation umfangreiche Sanktionen verhängt: gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen, gegen Unternehmen, Beschränkungen des Zugangs zu Kapital- und Finanzmärkten sowie umfassende wirtschaftliche Maßnahmen. Und das war und ist richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung. Eine Abmilderung oder gar eine Aufhebung dieser Sanktionen kommt, solange die Waffen sprechen, auf gar keinen Fall in Betracht.
Ich bin der EU-Kommission dankbar, dass sie just in den letzten Tagen vor dem Hintergrund der Scheinreferenden und der vorgesehenen Annexion noch mal deutlich gemacht hat: Wir werden diesen Weg als Europäische Union gemeinsam gehen. Wir werden weitere Sanktionen dort, wo erforderlich, verhängen. Da bleiben wir als Europäische Union zusammen. Es ist auch wichtig, für heute festzustellen: Wir bleiben an der Seite der Ukraine in diesem Konflikt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Damit diese Sanktionen aber Wirksamkeit entfalten, brauchen wir klare Regeln; und darum geht es in diesem Gesetzentwurf: um klare Regeln bei ihrer Durchsetzung. Deswegen beraten wir heute abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung, aufgrund dessen die Bundesregierung im Rat zustimmen kann, dass die Europäische Union diesen weiteren Vorschlag unterbreiten und dem Europäischen Parlament vorlegen kann. Damit bekommen wir die Möglichkeit, auf europäischer Ebene hier Mindestvorschriften festzulegen.
Und – das ist der grundlegende Irrtum, Herr Kollege Jacobi – es geht hier und heute erst mal nur um die Frage, ob überhaupt die Europäische Kommission Vorschläge machen kann.
Wie diese konkret ausgestaltet sind, wie diese aussehen und ob das zum deutschen Strafrecht passt, das werden wir selbstverständlich – und das ist unser Recht als Deutscher Bundestag – im Einzelnen beraten. Das ist unsere Aufgabe. Es geht nicht darum, das heute schon zu bewerten, weil die Vorschläge überhaupt noch nicht vorliegen.
– Aber doch nicht als Rechtsdokument!
Was an dem Text, den wir beraten, technisch klingt, ist in zweierlei Hinsicht, finde ich, bemerkenswert.
Erstens, und bereits damit erweisen sich alle Vorwürfe als obsolet: Wir beraten das heute und stimmen darüber im Deutschen Bundestag in dem breitesten Partizipationsverfahren aller Parlamente in der Europäischen Union ab. Wer dann noch sagen möchte, das sei irgendwie undemokratisch, der braucht vielleicht mal einen staatsrechtlichen Nachhilfekurs, Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens leisten wir mit der Zustimmung, für die ich hier noch mal ausdrücklich werbe, einen ganz wichtigen Beitrag dazu, dass wir als Europäische Union gemeinsam stehen, und einen wichtigen Beitrag zur effektiven Durchsetzung dieser Sanktionen. Es ist schon angesprochen worden: Es ist in der Tat erstaunlich, wie unterschiedlich das im Augenblick ist. Wir brauchen aber diese Geschlossenheit als Europäische Union genau in diesen Zeiten.
Wenn wir dem heute zustimmen, dann hat der Rat die Möglichkeit, uns rechtssicher Vorschläge zu machen
und diese in den parlamentarischen Prozess einzubringen, gerade um endlich Möglichkeiten zu schaffen – und ich glaube, das ist dringend notwendig –, in die entsprechenden Vermögen einzugreifen.
In Anbetracht des fortdauernden Krieges und des Reparaturbedarfs in der Ukraine ist das auch dringend notwendig.
Wir als Deutscher Bundestag kommen unserer Integrationsverantwortung nach, wir genügen dieser Integrationsverantwortung, wenn wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen und den beschriebenen Weg für die Europäische Kommission eröffnen. Wir freuen uns dann auf die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission, dann werden wir hier gemeinsam im Deutschen Bundestag und in den Ausschüssen beraten, wie das dann konkret ausgestaltet wird.
Um es noch mal deutlich zu machen: Wir leisten mit dem Vorschlag einen entscheidenden Beitrag zur effektiven Durchsetzung der Sanktionen. Deswegen werden wir als FDP-Fraktion heute zustimmen. Alles andere wird sich weisen.
Vielen herzlichen Dank.
Dem nächsten Redner darf ich, bevor er ans Mikrofon tritt, zum Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch erst einmal!
Und jetzt erhält er auch das Wort: Andrej Hunko für Die Linke.