Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Werte Zuschauer daheim an den Geräten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die EU-Richtlinie 2019/2121, die sogenannte Umwandlungsrichtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Umwandlungsrichtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132, der sogenannten Gesellschaftsrechtsrichtlinie, in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und muss nach EU-Forderungen bis zum 31. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Mit der neuen Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die drei Hauptanwendungsfälle grenzüberschreitender Umwandlungen, nämlich Formwechsel, Verschmelzung und Spaltung, von Kapitalgesellschaften innerhalb des Binnenmarktes angestrebt. Es geht um die Regelung der betrieblichen Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen von Kapitalgesellschaften. Zwecke der Richtlinie sollen sein: Erleichterung bei der Ausübung der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen sowie Schutz der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer.
Positiv zu bewerten ist, dass das Ziel von mehr Klarheit und Übersichtlichkeit förderlich für die Mitbestimmungspraxis ist. Der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hier der Vorrang einer Verhandlungslösung gegenüber einer rechtlichen Lösung, ist positiv. Auch Rechtsklarheit und leichtere Rechtsanwendung stehen im Mittelpunkt. Kurzum: Angestrebt wird eine vernünftige Vereinbarung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen. – So weit die schöne Theorie.
Wir als AfD werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es ist unklar, ob hier überhaupt ein Regelungsbedarf bestanden hat.
Es gibt keine Rechtslücke. Wozu braucht es ein neues Gesetz? Wieso übernimmt man nicht einfach die bestehende Regelung aus dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, dem MgVG? Es gibt bereits ein innerstaatliches Gesetz, das man im Wege der Analogie auch auf andere Sachverhalte anwenden kann. Wieder einmal mischt sich die EU in innerstaatliches Recht ein.
– Rufen Sie doch dazwischen! Sie müssen sich, auch nach der Wahl in Niedersachsen, überlegen, wen Sie hier vertreten: die deutschen Arbeitnehmer oder die Technokraten aus Brüssel. Das ist die Frage, die hier im Raum steht.
Für uns, die Alternative für Deutschland, gilt der Grundsatz: In Deutschland gilt einzig deutsches Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrecht. Es muss sichergestellt werden, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht und die Arbeitnehmerrechte nicht durch die überbordenden Regularien aus Brüssel oder Arbeitgeber aus dem Ausland geschleift werden.
Über deutsches Arbeitsrecht entscheidet einzig und allein der deutsche Souverän und nicht die Brüsseler Bürokraten,
die mit ihrer technisch-bürgerfernen Sprache die Arbeitnehmer längst nicht mehr erreichen.
Wenn also der deutsche Gesetzgeber der Ansicht ist, dass hier wirklich eine Regelungslücke zu schließen ist, dann soll er von sich aus tätig und aktiv werden; dann ist das eine Sache der Regierung und unseres Deutschen Bundestages.
Eine willfährige wie völlig unreflektierte Nachvollziehung von Rechtsakten der EU lehnen wir ab.
Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Carl-Julius Cronenberg.