Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der europäische Binnenmarkt ist der Grundpfeiler unseres Wohlstands. Von europäischen Unternehmen, die die Freiheit haben, sich grenzüberschreitend zu organisieren und damit ihre Kraft zum Wohle aller zu entfalten, profitieren wir, profitiert ganz Europa. Es muss daher unser Ziel sein, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf den internationalen Märkten zu stärken. Und genau das tun wir mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie.
Wir schaffen damit erstmals einen sicheren Rechtsrahmen. Dabei haben wir drei Hauptanwendungsfelder grenzüberschreitender Umwandlungen im Blick: den Formwechsel, die Verschmelzung und die Spaltung von Kapitalgesellschaften. – Wir erweitern die Handlungsräume für Unternehmen, damit sie ihre Ressourcen optimal einsetzen und bündeln können. Zugleich stärken wir die Rechte von Gesellschaftern, Arbeitnehmern und Gläubigern.
Lassen Sie mich kurz die Kernpunkte des Gesetzes nennen:
Erstens. Für grenzüberschreitende Umwandlungen führen wir ein rechtssicheres, europaweit kompatibles Verfahren ein, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren. In Zukunft wird die Umwandlungsbescheinigung direkt über das Europäische System der Registervernetzung übermittelt.
Zweitens. Wir vereinheitlichen die Rechte der Minderheitsgesellschafter. Bislang behandelt das Gesetz die Gesellschafter der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft unterschiedlich, wenn es um ihren Rechtsschutz geht. Diese Ungleichbehandlung wird von der Praxis schon seit Jahren kritisiert. Wir schaffen sie endlich ab.
Das Spruchverfahren steht künftig in gleicher Weise beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
Drittens. Wir ermöglichen es Aktiengesellschaften, zusätzliche Aktien auszugeben, wenn eine Gesellschaftergruppe im Zuge der Umwandlung nicht genug Anteile erhalten hat. Bislang räumt das Gesetz in solchen Fällen nur die Möglichkeit einer baren Zuzahlung ein. Diese Geldschuld belastet aber die Liquidität der Gesellschaft. Dem helfen wir ab. Die Ausgabe neuer Aktien schont das Gesellschaftsvermögen, erleichtert Investitionen und gewährt den Aktionären volle Teilhabe.
Viertens. Arbeitnehmer erhalten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Informationen über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten müssen die Gerichte insbesondere im Rahmen einer Missbrauchskontrolle prüfen, ob die grenzüberschreitende Umwandlung zu missbräuchlichen, betrügerischen oder kriminellen Zwecken vorgenommen werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir modernisieren als Koalition das Umwandlungsrecht umfassend. So wird beispielsweise das Spruchverfahren insgesamt effizienter ausgestaltet. Dieses Gesetz leistet wichtige Beiträge zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und zur Erschließung neuer Märkte. Wir stärken mit diesem Gesetz zudem das weitere Zusammenwachsen Europas, indem wir wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit schaffen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich um Ihre Zustimmung.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Stephan Mayer das Wort.