Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Jürgen Dusel, an dieser Stelle auch einen herzlichen Dank für die konstruktive Begleitung des Gesamtprozesses. Damit will ich auch direkt sehr deutlich machen: Natürlich waren sowohl die Behindertenbeauftragten wie die Verbände der Menschen mit Behinderungen eingebunden. Wir machen kein Gesetz, bei dem wir die Leute nicht einbinden. Auch in der Anhörung sind sie ausführlich und ausreichend zu Wort gekommen.
Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen: Es ist ein extrem schwieriger Prozess gewesen. Wir haben uns das nicht leicht gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine schwere Aufgabe auf den Tisch gelegt; es hat aber auch gesagt, dass wir diese Aufgabe – und die Kollegin von der FDP hat das schon angesprochen – zügig lösen sollen. Genau das haben wir getan: Wir haben diese Aufgabe der Schwere angemessen miteinander diskutiert. Wir haben mit den Angesprochenen diskutiert und natürlich auch mit den Ärztinnen und Ärzten. Wir haben jetzt eine Entscheidung getroffen, und es ist eine gute Entscheidung, weil sie ganz sicher Diskriminierung deutlich verhindert in diesem hoffentlich nie eintretenden Fall.
Und: Wir haben eine Klarstellung zur Ex-post-Triage; das will ich noch mal sehr deutlich sagen. Die Klarstellung ist nämlich, dass sie nicht stattfinden darf.
An dieser Stelle muss ich wenigstens an einem Punkt etwas deutlich machen – ansonsten will ich mich an dem mal wieder von jeglicher Fach- und Sachkenntnis ungetrübten Vortrag des AfD-Vertreters nicht weiter abarbeiten –: Das, was er hier als Beispiel genannt hat, ist nun gerade keine Frage der Ex-post-Triage, sondern das ist eine Frage der Therapiezieländerung.
Eigentlich – damit es auch jeder versteht – haben wir das in einem unserer Änderungsanträge im Ausschuss auch noch mal deutlich gemacht. Ich will zu dem Beispiel noch mal sagen: Wenn der entsprechende Intensivmediziner oder die Intensivmedizinerin nicht vorher schon, und zwar unabhängig von einer Triage-Situation, mit dem Patienten und mit den Angehörigen über eine Therapiezieländerung gesprochen hätte, dann hätte er oder sie sich aus meiner Sicht an der Stelle ziemlich schrecklich danebenbenommen; denn diese Therapiezieländerung hat nichts mit einer Triage-Situation, sondern etwas mit der Situation des angesprochenen Hundertjährigen zu tun. Darauf muss ein Mediziner reagieren, und das wird er auch.
Insofern ist das völlig klargestellt. Da muss niemand Angst und Sorgen haben.
Ich will an der Stelle auch noch mal ausdrücklich meiner Kollegin Kirsten Kappert-Gonther danken, die hier angesprochen hat, dass wir – das wurde schon mehrfach gesagt; ich glaube, beim letzten Vortrag ging es um eine umfassende Vorsorge – insgesamt einen Aktionsplan brauchen; das haben wir sogar schon im Koalitionsvertrag ins Auge gefasst. Wir müssen die Inklusion, die Frage eines inklusiven, gerade auf die Belange der Menschen mit Behinderungen achtenden Gesundheitssystems in den Blick nehmen, und dafür brauchen wir Lösungen. Das gilt für alle Bereiche.
Natürlich gibt es dabei auch die Möglichkeit – und nicht nur die Möglichkeit, sondern den Wunsch –, all die Fragen, die wir in diesem schnellen und vom Gericht ausdrücklich verlangten, auch sehr konzentrierten Prozess noch nicht lösen konnten, anzugehen und mit zu betrachten. Viele Fragen sind bereits ausführlich angesprochen worden.
Herr Kollege Hüppe und die CDU/CSU-Fraktion insgesamt: Selbstverständlich laden wir Sie herzlich dazu ein, an diesem Plan mitzuarbeiten. Ich bin mir ganz sicher, Kollege Irlstorfer: Wir finden gemeinsam einen guten Weg, wie wir ein inklusives Gesundheitssystem auf die Beine stellen und dafür sorgen, dass ganz viele Punkte gelöst werden, übrigens auch viele Punkte, die die ganz klassische Barrierefreiheit betreffen. Da brauchen wir noch ganz viele Lösungen.
Wir haben ein vernünftiges Gesetz. Wir verhindern Diskriminierung. Wir sorgen damit dafür, dass Leben gerettet wird, dass Entscheidungen möglich sind. Ich bitte Sie in diesem Sinne: Stimmen Sie dem Gesetz zu! Es wird dem gerecht, was das Bundesverfassungsgericht von uns wünscht.