Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! AfD und Zukunft passen nicht zusammen; das merken wir immer wieder mal. Und, werte Kollegin, vielleicht sollten Sie sich mal mit dem Unterschied zwischen einer Bauleitplanung und einem Bauantrag beschäftigen. Das ist ein ganz großer, himmelweiter Unterschied.
Was Sie erzählen und vor allem, wie Sie auch immer darstellen, wie unfähig ältere Damen und Herren seien, das hat mit der Realität nichts mehr zu tun.
Die Koalition hat sich viele Ziele gesetzt; wir haben auch schon einiges erreicht. Zwei sehr große Ziele gibt es bei den Themen Geschwindigkeit und Digitalisierung. Manchmal sind es auch die kleinen Schritte, die uns helfen, diese zwei großen Ziele zu erreichen, und genau so ein Schritt ist dieser Gesetzentwurf. Wir machen das Beteiligungsverfahren digitaler. Wir erhöhen die Geschwindigkeit. Wir sorgen dafür, dass die dringend notwendigen Projekte bei den erneuerbaren Energien, im Wohnungsbau, bei allem, was mit dem BauGB zu tun hat, schneller und digitaler werden.
Natürlich gehört es dazu, dass man auch analog darauf zugreifen kann; das stellen wir ja nicht infrage. Aber wir müssen tatsächlich unsere Art und Weise, zu arbeiten, unsere Art und Weise, dieses Land zu verwalten, an die Realität und die modernen Zeiten anpassen. Deswegen ist es wichtig, dass die Digitalisierung im Beteiligungsverfahren zum Regelfall wird.
Im Kern werden wir mit dem Gesetz auch Redundanzen reduzieren. Wir werden schauen, dass, wenn Planentwürfe nur geringfügig geändert werden, auch kürzere Fristen bei der Beteiligung möglich sind und der Kreis der Beteiligten an den von Änderungen betroffenen Bereich angepasst wird. Die Fristen zur Genehmigung von Bauleitplänen werden von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Insgesamt ist dieses Gesetz ein weiterer Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zur Digitalisierung in einem bis jetzt noch nicht digitalen Prozess.
Aber wenn wir – da bin ich bei Herrn Ferlemann voll dabei – das BauGB in die Hand nehmen, dann können wir vielleicht auch noch ein, zwei Sachen ergänzen, ändern, verbessern, wo wir relativ großen Konsens haben. Wir sollten mal schauen, ob wir im BauBG zum Beispiel für Biogas und Biomethan Hürden schleifen können. Wir brauchen neue, grüne gasförmige Energieträger. Wir müssen mal schauen, ob wir in § 1 Absatz 3 Klarstellungen dahin gehend schaffen können, dass eine überschlägige Prüfung von Konfliktmöglichkeiten ausreicht, oder vielleicht den Festsetzungskatalog in § 9 flexibilisieren, um unkompliziert entwicklungsoffene Nutzungsmischungen möglich zu machen.
Wir müssen insgesamt Rahmenbedingungen schaffen, um diese langwierigen Änderungsverfahren bei den Bauleitplänen zu beschleunigen. Denn sie sind ja nicht nur ein Hemmnis bei der Modernisierung des Landes; sie sind tatsächlich auch ein großes Problem für die Kommunen vor Ort.
Deswegen: Wir gehen los. Wenn wir am Start sind, sind wir natürlich noch nicht am Ziel. Das Struck’sche Gesetz gilt. Wenn Sie uns helfen wollen, dieses Gesetz zu verbessern – es ist schon gut –, dann sind wir dafür offen. Wir haben selber noch einige Vorschläge.
Vielen Dank.