Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig unbestritten, dass Caravaning-Tourismus in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist. Hier zeigt sich, wie wichtig den Menschen individuelle Mobilitäts- und Urlaubsformen sind. In Ihrem Antrag „Caravaning-Tourismus fördern“ haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, deutlich und zutreffend den Stellenwert dieses Segments für den Deutschlandtourismus und auch seine wirtschaftliche Bedeutung beschrieben.
Die Forderungen hingegen, die Sie darin vortragen – das haben wir auch in der Sitzung im Tourismusausschuss im Oktober schon angemerkt –, sind zum Teil schon umgesetzt oder in den aktuellen Plänen der Regierung sowieso schon enthalten. Allerdings haben wir in den gemeinsamen Beratungen festgestellt, dass einiges von dem, was Sie fordern, nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt, sondern in die der EU oder auch der Länder. Ebenfalls hat uns im Ausschuss die Frage beschäftigt, warum Sie sich nicht insgesamt dem Thema Camping-Tourismus zugewandt, sondern sich auf Wohnmobile beschränkt haben.
Sie verlangen in Ihrem Antrag zum Beispiel, die Errichtung von E-Ladesäulen zu fördern. Das tun wir bereits. Bis 2026 werden dafür insgesamt 6,3 Milliarden Euro aus Bundesmitteln investiert. Ziel ist eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Die Grundlage dafür schafft unser Masterplan Ladeinfrastruktur II, mit dem die Bundesregierung eine neue, ressortübergreifende Gesamtstrategie erarbeitet hat. Die Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell wird attraktiver werden, auch um mehr Investitionen im Bereich der Privatwirtschaft zu mobilisieren. Davon werden zudem Campingplatzbetreiber und Stellplatzanbieter profitieren können.
Ein weiterer Punkt aus Ihrem Antrag: Sie fordern die Schaffung ausreichender Parkmöglichkeiten an Autobahnraststätten,
was bereits mehrere Vorredner angesprochen haben. Auch hier sind wir bereits mit der Umsetzung beschäftigt und fördern zum Beispiel Projekte zur Parkflächenerweiterung an Autobahnraststätten mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 90 Prozent. Damit werden neue Lkw-Stellplätze und bedarfsgerechte Pkw‑/Wohnmobilstellplätze geschaffen.
Im Bundeshaushalt ist ein Investitionsvolumen von jährlich – hören Sie einfach zu, Herr Donth – 100 Millionen Euro für den Neu-, Um- und Ausbau von Rastanlagen an Autobahnen vorgesehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für den Caravaning-Tourismus in Deutschland ist eine gute Stellplatzinfrastruktur für Reisemobile in den Urlaubsregionen selbst. Diese liegt jedoch vornehmlich in kommunaler Verantwortung; auch darüber sprachen wir im Tourismusausschuss.
Ihre Forderung, die Politik möge sich auf EU-Ebene bei der Revision der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie für eine Verbesserung der Voraussetzungen für Reisemobilfahrer einsetzen, unterstützen wir selbstverständlich. Dies ist jedoch in erster Linie ein Arbeitsauftrag an Sie von CDU und CSU, selber auf Ihre Kollegen in Brüssel einzuwirken, da sie im Moment im EU-Parlament bekanntlich die größte Fraktion stellen.
Sie sehen: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Caravaning-Branche fest im Blick und arbeitet aktiv an deutlichen Verbesserungen für Wohnmobilurlauber und Camper, übrigens auch im Sinne unserer Nationalen Tourismusstrategie und der ressortübergreifenden „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“. Ihren Antrag braucht es dafür nicht. Wir lehnen ihn daher ab.
Vielen Dank und gute Reise.