Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Wir beraten jetzt in erster Lesung den Haushaltsentwurf für das Justizministerium, und darauf werde ich mich fokussieren. Der Verbraucherschutz kommt dann im Haushalt 2026 dazu; da gibt es eine weitere Einbringungsrede. Deswegen nun zu diesem Haushaltsentwurf. Er unterscheidet sich wirklich nur marginal von dem Ampelentwurf, den wir vor weniger als einem Jahr hier einmal beraten haben. Das Volumen liegt bei wenig mehr als 1 Milliarde Euro. Der Etat ist weiterhin der kleinste fachliche Etat. Nach wie vor – und das begrüßen wir wirklich sehr, Frau Ministerin – werden das Anne-Frank-Zentrum mit einer halben Million Euro, HateAid mit 0,6 Millionen Euro und die Stiftung Forum Recht mit 3,5 Millionen Euro gefördert. Dafür gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank.
Ich habe mir aber natürlich auch die Beratungen zur ersten Lesung damals, am 13.09.2024, angesehen. Das ist fast ein Jahr her, und seitdem gibt es hier im Hohen Haus und auch in der Bundesrepublik so einige Veränderungen. Fangen wir hier an. Geändert hat sich: Die Union ist jetzt nicht mehr in der Opposition. Vor einem Jahr haben Sie noch lautstark über den Ampelentwurf, der diesem Entwurf ziemlich gleicht, gepoltert. Und heute? Zahme Worte, von „grenzüberschreitend“ war sogar die Rede – ganz anders als vorher. Und das zeigt doch, dass Ihr Gehabe damals eigentlich nichts anderes war als eine Inszenierung, um der Ampel möglichst zu schaden. Schämen Sie sich!
Damals hat sich die SPD-Fraktion noch darüber echauffiert und aufgeregt, dass die Union Vorschläge zu Grenzschließungen gebracht hat; Vorschläge – das sagte damals eine SPD-Abgeordnete –, mit denen die Union Augenwischerei betreibe und die Errungenschaften des Grundgesetzes und des europäischen Rechts verrate.
Und jetzt? Ja, da hat sich einiges geändert.
Der Diskurs ist nach rechts gewandert. Die Mehrheiten hier im Bundestag sind es auch. Liebe SPD, seit Sie gemeinsam mit der Union regieren, finden großangelegte Grenzkontrollen statt – diese Augenwischerei, bei denen Asylsuchende zurückgewiesen werden, auf Weisung von Minister Dobrindt, mit Rückendeckung des Bundeskanzlers und leider, leider ohne expliziten öffentlichen Widerspruch der Justizministerin. Und den hätten wir uns wirklich gewünscht!
Zudem hält Herr Minister Dobrindt unbeirrt an der Weisung fest, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht diese Praxis als europarechtswidrig zurückgewiesen hat.
Und der Deutsche Anwaltverein wirft dem Minister vor, den Rechtsstaat zu schwächen.
Ich glaube, das gab es hier bislang noch nicht. Auch das hat sich verändert: dass die Regierung das Wesen des deutschen Rechtsstaates nicht akzeptiert. Die Gerichte haben hier das letzte Wort und nicht die Politik.
– Ja, Sie regen sich schon auf. – Warum spreche ich jetzt von Herrn Dobrindt? Es geht ja eigentlich um den Justizeinzelplan und Ministerin Hubig.
Die Justiz ist aber – das erkläre ich jetzt gerne – das Rückgrat des Rechtsstaates – das hat die Ministerin ja eben auch betont – und somit das Fundament unserer Demokratie. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und die illegalen Zurückweisungen und Grenzblockaden umgehend zu beenden.
Und jetzt zurück zum Einzelplan. Ich hatte gesagt, es gibt kaum einen Unterschied zum Ampelentwurf; aber natürlich gibt es doch einen Unterschied. Es ist ein Jahr vergangen, und in der Realität gibt es Veränderungen bei Personalkosten. Die sind nämlich gestiegen. Sie sind auch für das Anne-Frank-Zentrum und für HateAid gestiegen. Auch die müssen ihre Personalkosten finanzieren. Indem die Mittel dafür aber gleich bleiben, fehlen die Mittel für die gestiegenen Personalkosten. Das ist sehr schade.
Im Ministerium hingegen gibt es einen Aufwuchs in den Personaltiteln um ungefähr 10 Prozent. Das ist schon mal gut, aber das reicht nicht aus; denn diese Personaltitel waren ja immer unterdeckt, da muss zugebucht werden aus dem Einzelplan 60. Das wiederum hätte man jetzt mal ändern können, und das wäre dann mehr in Richtung Haushaltsklarheit und -wahrheit gegangen. Die steht dem Justizministerium, finde ich, sehr gut zu Gesicht.
Es wurde eben erwähnt: Wir müssen als Bund die Länder unterstützen, um die Leistungsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Justiz langfristig zu sichern. Und die Justiz muss große Anstrengungen auf sich nehmen, um weiter im 21. Jahrhundert anzukommen, sich zu digitalisieren. Deswegen begrüßen wir, dass dieser Weg weitergegangen wird und der Pakt für den Rechtsstaat fortgesetzt wird; denn beides haben wir in der Ampel bereits bereitet.
Da will ich ein Beispiel nennen. Wer heute ein Führungszeugnis beantragen will – zum Beispiel, um Fußballtrainerin für Jugendmannschaften zu werden oder andere ehrenamtliche Engagements auszuführen –,
kann das jetzt ganz einfach online tun; mithilfe der AusweisApp kann er da ein digitales Führungszeugnis beantragen. Ja, das ist ein kleiner Schritt, aber damit haben wir die Zugänglichkeit zur Justiz enorm erhöht. Wir haben geschafft, dass Bürger/-innen nutzerfreundlich und zeitgerecht sicher Zugang erhalten. Das haben wir geschafft, und das stärkt das Vertrauen in einen funktionierenden Staat.
Ich schließe wie die Ministerin. Wir haben viel zu tun, und wir brauchen eine gut ausgestattete und funktionierende Justiz als Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige und lebendige Demokratie – gerade jetzt, wo sie zunehmend unter Druck gerät. Ich freue mich deswegen sehr auf die parlamentarischen Beratungen des Einzelplans im Haushaltsausschuss und natürlich auch hier im Plenum.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch.