Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gute vorweg: Es gibt hohe Einnahmen in diesem Ressort. Die Einnahmen beruhen im Wesentlichen auf Gebühren. Die Deckungsquote des BMJV liegt mit 64 Prozent weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und führt diesbezüglich zu einer Spitzenposition unter den Bundesressorts. Allerdings ist fraglich, ob die Einnahmen aufseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes wirklich so stark steigen wie vorhergesagt. Seit 2021 sind die Einnahmen pro Jahr um circa 10,8 Millionen gestiegen, nicht aber um 18,3 Millionen Euro, wie jetzt kalkuliert.
Der Bundesrechnungshof sieht die flexibilisierten Ausgabereste im Einzelplan 07 nun auf seine sachgerechte Höhe zurückgeführt. Die Digitalisierungsoffensive – dagegen kann man nur schwerlich etwas haben, wenn sie funktioniert – kostet zwischen 2023 und 2026 ziemlich exakt 200 Millionen Euro. Für dieses Jahr 2025 können rund 89 Millionen Euro für die Digitalisierungsinitiative ausgegeben werden. Ja, wir brauchen eine leistungsfähige Justiz.
Die wesentlichen Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz liegen im Bereich der Gesetzgebung, auf die ich später noch zu sprechen kommen werde. Die wesentlichen Ausgaben liegen naturbedingt bei den Personalausgaben. Die Personal- und Vorsorgeaufwendungen liegen bei rund 757 Millionen Euro im Entwurf. Eine globale Minderausgabe ist auch für 2025 vorgesehen; diese soll bei rund 11,6 Millionen Euro liegen. Die Behörden müssen ihre Ausgaben frei wählbar in den Titeln um lediglich 1 Prozent kürzen; das erscheint mir zumutbar.
Die Stellenanzahl ist in den Jahren 2014 bis 2023 um ein Drittel auf 6 312 gestiegen. Das Bundesministerium wird laut Einzelplan Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro verursachen. Eine gute Justiz und ein funktionierender Verbraucherschutz ist mir das allemal wert, meine Damen und Herren.
Ich möchte den Blick allerdings trotzdem auf die Einsparpotenziale werfen. In Niedersachsen zum Beispiel soll ein Hochsicherheitsgebäude beim OLG errichtet werden. Und der Haushaltsausschuss hat vor fünf Jahren den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass meinem Bundesland dafür Mittel in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für diese Bereitstellung der Güter sind besondere Umstände notwendig, die das Land Niedersachsen leider nach fünf Jahren immer noch nicht darlegen konnte oder wollte. Deswegen wurden Mittel und Verpflichtungsermächtigungen bereits mehrfach geschoben. Die Frage muss erlaubt sein: Sollte der Titel nicht gestrichen werden? Meine Meinung: Ja, er sollte gestrichen werden.
Das Thema Stiftung lasse ich heute mal weg, weil ich sicher bin, dass das schon mehrfach thematisiert wurde.
Aber das Thema Seegerichtshof finde ich erwähnenswert, und ich schaue darauf zuallererst als Haushälter. Meine Damen und Herren, Deutschland zahlt seit Jahrzehnten Millionenbeiträge an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Allein der Bau hat uns seinerzeit 120 Millionen Mark – oder umgerechnet: 60 Millionen Euro – gekostet, und jährlich fließen zusätzlich Millionen an den Gerichtshof. Doch was bekommen wir eigentlich dafür? Was bekommen wir für dieses Geld? Der Internationale Seegerichtshof hat seit seiner Gründung im Jahr 1996 gerade einmal rund 30 Verfahren verhandelt – 30 Verfahren in fast drei Jahrzehnten! Das bedeutet, dass wir hier einen Gerichtshof finanzieren, dessen Kosten pro Fall in die Millionen gehen.
Es kommt noch schlimmer. Viele Staaten umgehen den Seegerichtshof ganz bewusst und wählen stattdessen alternative Streitbeilegungsmechanismen, zum Beispiel das Schiedsgericht in Den Haag. Warum? Ganz einfach: Es ist flexibler, es ist schneller, und es ist diskreter. Mit anderen Worten: Deutschland finanziert einen teuren Gerichtshof, der in der Praxis kaum genutzt wird. In den UN-Haushaltsberichten ist sogar ganz offen nachzulesen: Der Gerichtshof meldet dort regelmäßig fehlenden Arbeitsanfall. Doch damit nicht genug: Als Sitzstaat trägt Deutschland noch versteckte Zusatzkosten für Sicherheit, für Polizei, für Unterhalt. Das sind hohe Beträge, die im Bundeshaushalt teilweise gar nicht direkt erscheinen, aber die Steuerzahler dennoch belasten. Meine Damen und Herren, ist das noch länger hinnehmbar?
Thema zwei. Zuweisungen an die Deutsche Richterakademie. Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürger – das haben wir heute mehrfach gehört, und das auch völlig zu Recht –, und zwar in seine Gerechtigkeit – davon, dass gleiches Unrecht auch gleich bestraft wird. Darüber gibt es hier hoffentlich Einigkeit im Hause. Doch dieses Vertrauen gerät leider ins Wanken, wenn wir genauer hinsehen, etwa bei der Strafzumessung im Land.
Ein Beispiel, das bezeichnend ist: Ein Täter begeht in Nürnberg einen Raub und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. In Bremen hingegen, bei vergleichbarer Tat, fällt das Urteil deutlich milder aus: mit Bewährung. Der Unterschied: nicht etwa das Strafgesetzbuch, sondern der Standort des Gerichts. Dass solche regionalen Unterschiede in der Strafzumessung nicht nur Einzelfälle sind, sondern ein flächendeckendes Problem, wurde bereits in einer Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht nachgewiesen. Diese Untersuchung hat gezeigt: In Süddeutschland, insbesondere in Bayern, fallen Strafen im Schnitt deutlich härter aus als in Norddeutschland. Besonders auffällig war dies bei Delikten wie Raub, Körperverletzung oder Drogendelikten.
Trotzdem geben wir Jahr für Jahr rund 2,8 Millionen Euro für eine Institution aus, die angeblich für mehr Einheitlichkeit sorgen soll, die Deutsche Richterakademie. Dort werden Richter und Staatsanwälte fortgebildet, um eine möglichst gleichmäßige Auslegung des Bundesrechts zu gewährleisten. Doch hier müssen wir ehrlich sein: Diese Einrichtung mag wertvolle Seminare anbieten. Sie ist jedoch keine Instanz, die Urteile angleicht. Sie hat keinerlei Weisungsbefugnis, keinerlei Kontrollfunktion. Und sie kann auch nicht garantieren, dass das Erlernte später im Gerichtssaal Anwendung findet. Viele Richter besuchen diese Akademie freiwillig und punktuell. Selbst wenn sie an Fortbildungen teilnehmen: Der enorme Ermessensspielraum, den der § 46 des Strafgesetzbuches zulässt, bleibt bestehen. Dieser Paragraf lässt offen, wie viel Gewicht einzelne Strafzumessungsfaktoren haben sollen.
Das Ergebnis: Richter urteilen unterschiedlich, nicht nur zwischen Nord und Süd, sondern auch im selben Gerichtsbezirk.
Wir müssen uns daher fragen: Reicht es wirklich aus, jedes Jahr Millionen in Fortbildung zu stecken, die am Kern des Problems vorbeigehen? Oder brauchen wir nicht vielleicht eine strukturelle Reform?
Ich sage: Wir brauchen diese Reform. Wir müssen den § 46 klarer fassen. Wir brauchen verbindliche Vorgaben, die einheitlicher und gerechter vorgehen, wie Strafen bemessen werden. Natürlich, diese Reform wäre disruptiv. Aber was ist wichtiger – unkontrolliertes, oft nicht nachvollziehbares Ermessen oder das Vertrauen der Bürger in die Gleichheit vor dem Gesetz? Die Deutsche Richterakademie kann keine Rechtseinheit erzwingen. Sie bleibt eine Bildungseinrichtung ohne Durchsetzungskraft.
Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
Ich bin für mehr Gerechtigkeit, für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in der Debatte: für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.