Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, dass heute grundsätzlich ein guter Tag für die Pflege in Deutschland ist, weil wir zwei wichtige Themenkomplexe, die Pflegefachassistenz und die Erweiterung der Pflegekompetenz, hier im Deutschen Bundestag beraten. Ich will aber eingangs Wasser in den Wein gießen; denn tatsächlich muss man sagen: Wenn Politik ehrlich ist, kann es einen nicht gleich loslassen, wie viel Zeit verstrichen ist, seit diese Gesetze zur Beratung in den Bundestag eingebracht wurden.
Bereits in der vergangenen Legislatur waren diese Themen auf der Agenda. Im Kabinett wurden das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz am 4. September 2024 und das Pflegekompetenzgesetz am 18. Dezember 2024 in nahezu unveränderter Art und Weise bereits beschlossen. Ich erinnere mich gut, wie ich zusammen mit der Kollegin Claudia Moll und anderen immer wieder auf die Abgeordnetenkollegen Sorge und Kippels zugegangen bin und gesagt habe: Lasst uns doch einmal den politischen Streit beiseitelegen. Wir sehen doch, wofür ihr in der Pflegepolitik eintretet. Das ist doch deckungsgleich. Die Menschen in der Pflege warten dringend auf mehr Kompetenzen, warten auf mehr Fachassistenz. – Ablehnend wurde immer gesagt: Nein, wir machen nichts. Wir machen das später. Das kommt alles ganz schnell.
Dass es nun über ein Jahr gedauert hat, dass es 128 Tage unter einer neuen Regierung gedauert hat, bis der Deutsche Bundestag Gesetze berät, die im Grunde genommen keinem bürokratischen Streit unterliegen, das kann einen nicht kaltlassen.
Hier muss man sagen: Es ist ein Auftrag an alle unsere demokratischen Fraktionen, das, was richtig ist und in der Praxis gebraucht wird, wo Pflegekräfte leiden und viel mehr können, auch wirklich schneller zu beschließen als in diesem Kleckertempo.
Meine Kollegin Simone Fischer hat sich natürlich angeschaut: Was ist denn der Unterschied zu den Gesetzentwürfen, die damals von der Ministerin Lisa Paus und dem Minister Karl Lauterbach gemeinsam erarbeitet wurden? Ich könnte verstehen, wenn Sie heute zwei Gesetzentwürfe vorlegen würden, die noch besser sind, die noch weiter gehen als die, die damals vorgelegt wurden. Denn tatsächlich hatten auch wir als grüne Fraktion damals eine ganze Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht hätten. Aber ich muss sagen: Selbst mit der Lupe sucht man da vergeblich und findet eher Verschlechterungen.
Es sind im Grunde genommen drei Dinge, die diese Gesetze gegenüber der Ursprungsfassung schlechter machen, die ich nicht verstehe: Warum verankern Sie nicht eine Pflegebeauftragte, die Sie auch gerade wieder eingesetzt haben, im Gesetz?
Warum setzen Sie Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige aus, obwohl Sie doch immer appellieren, diese stärken zu wollen?
Warum ist es so, dass Sie das Ehrenamt – von dem Sie in jeder Sonntagsrede beteuern, es stärken zu wollen – nicht weiter stärken, wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war?
Deshalb will ich Sie einladen: Bauen Sie auf dem auf, was da ist! Machen Sie es besser! Wir brauchen mehr Heilkundebefugnisse, und zwar nicht nur abhängig von Ärzten; dazu ist hier gerade schon einiges gesagt worden.
Wir brauchen mehr Sprachförderung und berufliche Schulung in der Fachassistenz.
Dafür werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen einsetzen.
Vielen Dank.