Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege von der Linken, diese Unionsfraktion ist nicht ansatzweise eine Gefahr, sondern, wenn man es so bezeichnen will, die Brandmauer gegen die extreme Rechte in diesem Land.
Sie müssen sich noch über die Definition von Sozialismus unterhalten. Wir repräsentieren die Mitte in diesem Land und den gesunden Menschenverstand,
und wir betreiben eine pragmatische Politik.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin neu in diesem Parlament. Und dennoch sind auch mir die heftigen Debatten in Erinnerung geblieben, die dieses Parlament und infolgedessen auch eine aufgebrachte Gesellschaft im Zuge der Einführung des Gesetzes, um das es jetzt geht, geführt hat.
Noch immer führen wir Diskussionen, und wir spüren auch eine Verunsicherung dazu im Land. Die Union steht vorbehaltlos zu den Grundrechten aller Menschen.
Und ja, der Rechtszustand vor dem Selbstbestimmungsgesetz war nicht zufriedenstellend, und das Bundesverfassungsgericht hatte mehrmals eingegriffen. Insofern bestand Handlungsbedarf.
Jeder soll nach seiner Fasson glücklich werden. Doch wir sind auch die Fraktion im Parlament, die die Rechte des Einzelnen schützen will, ohne dabei die Augen vor der Realität und vor dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft zu verschließen. Denn eines ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz muss in seiner jetzigen Form – wie im Übrigen eigentlich jedes Gesetz nach und nach – überprüft werden. Es war deswegen richtig, dass wir uns in der Koalition darauf verständigt haben, die Evaluierung dieses Gesetzes vorzuziehen.
Gerade deswegen ist dieser handwerklich schlechte Antrag der AfD – der Kollege Heveling hat es schon gesagt, aber ich will noch auf etwas anderes eingehen – überhaupt nicht nachzuvollziehen. Nur zwei kurze Beispiele:
Sie wollen unter Ziffer I.4 Ihres Antrags festgestellt haben, dass nur eine Evaluierung, aber – achten Sie jetzt auf den Wortlaut – „keine kritische […] Neubewertung“ des Gesetzes geplant wird. Ich empfehle hier einen Blick in das deutscheste Buch schlechthin, den Duden; ich zitiere daraus mit Erlaubnis der Präsidentin. „Evaluation“ wird dort – zugegeben: „bildungssprachlich“ – definiert als Substantiv, feminin, von lateinisch „valere“, wert sein, stark sein. Es meint die fach- und sachgerechte Bewertung von etwas. Damit ist die Feststellung, die Sie treffen, schon obsolet und falsch. Deutsche Sprache, schwere Sprache, zumindest für die AfD!
Herr Kollege, es gibt eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.
Bitte.
Frau Kollegin.
Vielen Dank. – Herr Kollege, ich habe mal eine Frage. Sie üben ja genauso wie Ihr Vorredner Kritik an unserem Antrag. Wo ist denn Ihr Antrag?
Unser Antrag ist der Koalitionsvertrag.
Wir sind auf vier Jahre gewählt. Wir haben uns ein ambitioniertes Arbeitsprogramm gegeben. Deswegen werden wir dieses Gesetz evaluieren, und das bezieht eine Neubewertung mit ein.
Wir werden dieses Gesetz überprüfen.
Ich glaube, es gibt ein ganz großes Bedürfnis in der Bevölkerung: Ja, helft dem Einzelnen, aber bitte verunsichert nicht das ganze Land. – Das ist ganz wichtig.
Wenn man in Einzelfällen nachbessern muss, dann werden wir das tun.
Ich fahre mit meiner Rede fort. Dann haben Sie ja sogar im Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz aufzuheben. Was Gewaltenteilung bedeutet – der Kollege Heveling hat es gesagt –, ist Ihnen nicht so ganz klar. Ihr Antrag hat also nicht ansatzweise das Level, das man in diesem Hohen Haus zu diesem schwierigen Thema erwarten dürfte.
Diese Koalition wird mit der Evaluation, also der sachgerechten Bewertung dieses Gesetzes, dem Thema gerecht werden. Wir sehen in der gesellschaftlichen Debatte ja deutlich: Das Gesetz wird doch in begründeten Fällen schwieriger persönlicher Entscheidungen und innerlicher Konflikte von der Gesellschaft nicht infrage gestellt, sondern in Fällen, in denen das Gesetz missbraucht und als Vorwand genutzt wird, in denen wir Gesellschaft, Familien und Betroffene verunsichert statt getragen zurücklassen, in Fällen, in denen das Gesetz von Personen im Strafvollzug als Vorwand genutzt wird oder in denen ein Fitnessstudio unter unglaublichem Druck steht, weil es nur Frauen Zugang gewähren will, und nun sogar vor Gericht steht, weil der Gesetzgeber damals vielleicht vorschnell dem Einzelnen die Regulierung überlassen hat.
Ich glaube, für manche Einzelfälle muss der Gesetzgeber dann schon eine generelle Regelung treffen.
Auf alle diese Fragen hat meine Fraktion bereits in der letzten Legislatur hingewiesen. Es ist bei dem Thema aber für eine bürgerlich geführte Koalition der Mitte angemessen, hier nicht mit irgendwelchen handwerklich schlechten Anträgen zu arbeiten, sondern sich ordentlich hinzusetzen und das Gesetz sinnvoll und ehrlich zu bewerten. Sicherheitsrelevante Aspekte regelt das Bundesinnenministerium bereits in einer Verordnung. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir das Thema ernsthaft besprechen, ernst nehmen und dann gesellschaftlich versöhnend regeln.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Birgit Bessin.