Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zum Haushalt. Bei der Haushaltsdebatte des Bundes reden wir von Geldbeträgen, die bei Normalbürgern Schwindelgefühle verursachen. Im Einzelplan 06 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat reden wir von circa 16 Milliarden Euro Ausgaben.
Nur mal so zur Einordnung: Das allein sind höhere Ausgaben, als im Jahr 2022 die gesamten Staatsausgaben der EU-Länder Estland, Lettland oder Island betragen haben. Das ist aber nicht per se schlecht, sondern soll lediglich als Vergleich dienen.
Aus dem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums im Innenausschuss wissen wir, dass die aktuellen Aufgaben der Bundespolizei ohne den Personalaufwuchs seit dem Jahr 2016 gar nicht zu bewältigen wären. Darum sind auch mit uns keine Einsparungen bei der größten Sicherheitsbehörde des Bundes zu machen. Dafür ist die Arbeit der Bundespolizei für uns alle viel zu wichtig. Vielen Dank auch von dieser Stelle an unsere Bundespolizisten für ihre geleistete Arbeit!
Dasselbe gilt unter anderem auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Hier sollen die Ausgaben um rund 150 Millionen Euro steigen. Fast 100 Millionen Euro davon sind Sachausgaben. Das ist nachvollziehbar, bedenkt man doch, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu einem erheblichen Mehraufwand in diesem Amt führen wird. Wir unterstützen auch diesen Aufwuchs im Haushalt.
Ein ganz anderes Bild zeigt sich aber beim sogenannten Bundesamt für Verfassungsschutz. Während das BSI-Gesetz dem BSI und das Bundespolizeigesetz der Bundespolizei konkrete Aufgaben zuweist, ist es beim BfV ganz anders. Tatsache ist, dass das Wort „Rechtsextremismus“ genauso wenig wie irgendein anderer Phänomenbereich im Bundesverfassungsschutzgesetz überhaupt erwähnt wird. Das BfV ist in der Erschaffung seiner Phänomenbereiche fast vollkommen frei. Und das erklärt auch, warum das BfV eigenmächtig den Phänomenbereich der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates für sich erfinden konnte.
Wir finden: Eine Behörde, die ihre Aufgaben nicht aus einem Parlamentsgesetz ableitet, sondern sich ihre eigene Nachfrage schafft, handelt nicht demokratisch, sondern autokratisch.
Eine Budgeterhöhung für den Verfassungsschutz um 110 Millionen Euro lehnen wir schon deshalb ab.
Denn wir lieben unser Grundgesetz, unsere Rechtsstaatlichkeit und vor allen Dingen unser geliebtes Deutschland.