Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Verlängerung des deutschen Beitrags zur maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian der NATO im Mittelmeer. Ziel dieser Mission ist es, die Sicherheit im Mittelmeer und an der südlichen Grenze des NATO-Gebiets zu erhöhen, den Seeraum zu überwachen, den illegalen Waffenschmuggel einzudämmen und Terrorismus zu bekämpfen.
In Zeiten, in denen autoritäre Kräfte weltweit an Macht gewinnen und sich die sicherheitspolitische Lage zunehmend verschärft, leistet unsere Marine mit rund 30 Personen und dem Hochseeschlepper „Rügen“ einen Beitrag. Und ja, gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass Deutschland als verlässlicher Partner in der NATO Verantwortung übernimmt: für Sicherheit, für eine regelbasierte Ordnung und für die Einhaltung des Völkerrechts.
Und dennoch ist es wichtig, dass wir dieses Mandat hier – dafür ist diese Debatte da – ehrlich bewerten. Wenn man sich den Mandatstext ansieht, stellt man zum Beispiel schnell fest, dass er reichlich unkonkret ist – und zwar deshalb, weil nahezu alle denkbaren Fähigkeiten der Marine in diesem Mandat abgebildet sind. Dies reicht von der Führung über das Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser bis hin zu Sicherung und Schutz, zum militärischen Nachrichtenwesen, zu Aufklärung, Führungsunterstützung, Einsatzunterstützung und sanitätsdienstlicher Versorgung. Vor dem Hintergrund der Größe des Einsatzgebietes und des relativ kleinen Beitrags, den wir de facto leisten, wird das Mandat noch schwerer greifbar.
Und damit ich nicht falsch verstanden werde: Es geht mir nicht um die Zielrichtung des Mandates, sondern um die voluminöse Beschreibung der Fähigkeiten unserer Soldatinnen und Soldaten, aus der sich ja quasi auch ein Handlungsauftrag ableitet. Diese kritische Betrachtung, finde ich, gehört in die Debatte über dieses Mandat.
Wir sollten uns auch die Frage stellen, wie wir das greifbarer machen können.
Ich möchte gerne auf einen zweiten Punkt eingehen. Wir haben es nicht nur mit einem sicherheitspolitisch relevanten Einsatzgebiet zu tun, sondern auch mit einem Gebiet, das mittlerweile zu den tödlichsten Fluchtrouten der Welt gehört; direkt an unseren europäischen Außengrenzen muss das hier Erwähnung finden. Jahr für Jahr sterben hier Tausende Menschen auf der Suche nach Schutz und Sicherheit. Allein im letzten Jahr sind über 3 500 Männer, Frauen und Kinder im Mittelmeer gestorben oder verschwunden. Eine NATO-Mission in dieser Region kann also niemals eine rein militärische Mission sein. Sie kann und sie muss auch einen Beitrag zum Schutz von Menschenleben leisten.
Das ist völkerrechtliche Verpflichtung, und es ist im Übrigen in diesem Mandat festgeschrieben.
Und gerade weil es dort festgeschrieben ist, muss ein Ereignis aus dem vergangenen August hier auch Erwähnung finden. Ende August ist die „Ocean Viking“, ein ziviles Seenotrettungsschiff, unter Beschuss durch die libysche Küstenwache geraten. Sie haben den Notruf gewählt und wurden von Sea Guardian an die nächstgelegene italienische NATO-Marineeinheit weitergeleitet, die diesen Notruf nach Angaben der Seenotrettungsorganisation aber nicht angenommen hat.
Ich finde, meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der Aufgabenbeschreibung dieses Mandates wirft das schwerwiegende Fragen auf. Eine Sicherheitsoperation, die im Mittelmeer präsent ist, muss auch in solchen Fällen handlungsfähig sein. Es muss sichergestellt werden, dass die Alarm- und Kommunikationsketten innerhalb von Sea Guardian funktionieren und die Mission unterstützen, wenn zivile Schiffe oder Menschen in Seenot sind. Und die Bundesregierung – das sei an dieser Stelle auch gesagt – sollte, wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, ein eigenes Interesse haben, diese auch aufzuklären.
Herzlichen Dank.