Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz legt in den Artikeln 30 und 70 eindeutig fest: Die Verantwortung für Bildung liegt bei den Ländern. – Das hat einen guten Grund: Nach 1945 sollte bewusst verhindert werden, dass sich je wieder eine zentralistische Macht über das ganze Land legt und schon gar nicht über die Schulen, denen wir die jungen Köpfe und Herzen unserer Kinder anvertrauen.
Man wusste: Wer Bildung zentral lenkt, der lenkt eben auch das Denken und das Gewissen und kann diese zentral formen. Deshalb wurde die kulturelle Hoheit der Länder geschaffen. Sie sollte als Schutz gegen jede Form politischer Gleichschaltung dienen. Und genau diesen Schutzmechanismus will die Linksfraktion jetzt beseitigen.
Ihr Antrag fordert, das sogenannte Kooperationsverbot im Bildungsbereich vollständig aufzuheben und Bildung zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu erklären. Das ist in Wahrheit der Einstieg in eine Zentralisierung der Bildungspolitik.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ihren Verweis auf marode Schulen, auch wenn es die tatsächlich gibt, kaufe ich Ihnen so nicht ab. Ihnen geht es um Zentralismus durch die Hintertür. Geldmangel rechtfertigt keinen Bruch der Verfassung, des Grundgesetzes,
schon gar nicht, wenn er nicht einmal notwendig ist. Wahrscheinlich haben Sie gar keine Vorstellung davon, wie viele Schultoiletten saniert werden könnten, wenn einfach mal ein paar Hundert Millionen Euro weniger für Ideologieprojekte von NGOs ausgegeben würden.
Wir jedenfalls lehnen diesen Zentralismus ab. Unser föderales Bildungssystem ist eine ganz besondere Stärke: Die Länder stehen in einem Wettbewerb der Ideen, sie lernen voneinander, entwickeln neue Konzepte und fördern Innovationen.
Diese Vielfalt spiegelt die kulturellen Unterschiede unseres Landes wider und sorgt dafür, dass Bildung dort gestaltet werden kann, wo die Menschen tatsächlich leben – von Bayern bis Schleswig-Holstein und von Niesky in der Oberlausitz bis Recklinghausen im Ruhrgebiet.
Der wichtigste Punkt ist aber folgender: Die Gliederung des Bundes in Länder und deren Mitwirkung an der Gesetzgebung sind durch die Ewigkeitsklausel, Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes, geschützt und damit unveränderbar.
Zwar lassen sich Zuständigkeiten im Detail justieren; aber das Bildungswesen gehört unverrückbar in die Verantwortung der Länder.
Der Antrag der Linken, Ihr Antrag, greift genau diesen verfassungsfesten Wesenskern an. Er will etwas, das das Grundgesetz nicht zulässt, nämlich die schleichende Zentralisierung eines geschützten Bereichs.
Ich fasse also zusammen. Der Antrag verstößt gegen die föderalen Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die aus gutem Grund so bestehen und sich auch bewährt haben. Wir als AfD wollen Deutschland in seiner ursprünglichen kulturellen Vielfalt bewahren
und unser Volk, insbesondere unsere schutzbedürftigen Kinder, vor zentralistisch organisierten, ideologischen Übergriffen linker Kräfte schützen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Vielen Dank.