Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein einziges Wort zur Sache. Ich glaube, deswegen fangen wir mal damit an.
– Nee, das war katastrophal, Herr Brandner, aber was anderes sind wir ja nicht gewohnt. Das muss man mal ganz ehrlich sagen.
Wenn man kein einziges substanzielles Wort zum Gesetzentwurf sagt,
scheint er ja ganz gut zu sein. Darüber sind wir uns einig. Ich glaube, es ist ein guter Entwurf, den wir heute beraten und hoffentlich auch abschließen.
Greenwashing – wir kommen zum Thema des unlauteren Wettbewerbs – ist ein großes Problem. Es bedeutet Irreführung und Verbrauchertäuschung. Deswegen ist es gut, dass wir diesem Verhalten heute einen Riegel vorschieben zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der seriösen Unternehmen. Das hilft ihnen nämlich. Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr einfach ohne Belege verwendet werden. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass diese Aussagen auch belegbar sind.
In den Beratungen zum Entwurf kam an der einen oder anderen Stelle die Sorge auf, dass bekannte seriöse Nachhaltigkeitssiegel oder Testunternehmen wie die Stiftung Warentest, das Magazin „Öko-Test“, aber auch andere Labels und Logos darunter leiden könnten; Kollegin Heselhaus hat schon darüber gesprochen. Hierzu haben wir in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung erreicht. Somit können große Marken wie WWF oder NABU geschützt werden, aber auch der kleine Sportverein oder die Kirchen, die regelmäßig öffentlichkeitswirksame Aktionen machen oder mit ihrem Label werben, können lokale Angebote unterbreiten. Daher ist das eine ganz wichtige Klarstellung.
Das zweite Gesetz, um das es heute geht, betrifft die Verbraucherverträge. Die nun kommende Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken und guten Verbraucherschutz. Oftmals wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht, wie sie den Vertrag, den sie eben im Internet geschlossen haben, schnellstmöglich widerrufen können. Bestellen geht per Klick, der Widerruf ist bisher nicht so einfach. Das soll sich nun mit der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ändern. Wir knüpfen damit an die erfolgreiche verpflichtende Einführung des Kündigungsbuttons an, die wir als CDU/CSU-Fraktion mitinitiiert und die wir gemeinsam in der Großen Koalition 2021 auf den Weg gebracht haben.
In diesem Gesetz haben wir uns auch intensiv dem Thema „Dark Patterns“ gewidmet. Dabei handelt es sich um manipulative Praktiken auf den Onlinebenutzeroberflächen, die dazu führen, dass die Verbraucher Dinge kaufen, die sie gar nicht haben wollten. Hier gelingt uns aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung: Wir verbieten Dark Patterns direkt im Zivilrecht und verstecken das nicht wie bisher im UWG. Damit lösen wir das Problem allumfassend und haben bereits jetzt eine gute nationale Grundlage, um auf entsprechende Regulierungen zum Beispiel durch den Digital Fairness Act reagieren zu können.
Zum Schluss. Im Behandlungsvertragsrecht ermöglichen wir – auch beeinflusst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – im Rahmen des § 630 BGB die unverzügliche Einsicht in die Patientenakte. Das schafft Rechtsklarheit für alle Patienten und ist auch, glaube ich, ein kleiner Erfolg für den Verbraucherschutz.
Insgesamt bedanke ich mich bei der SPD, gerade bei dir, Nadine Heselhaus, aber auch bei allen anderen. Kollegin Heselhaus hat es gesagt: Ich glaube, wir haben wieder einen guten Gesetzentwurf hinbekommen. Ich bin auch sehr zuversichtlich, was die restlichen Projekte in der Legislatur angeht.
Vielen Dank und schöne Weihnachten.