Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen für Syrien bleiben gewaltig: die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes, die Wiederherstellung der nationalen Einheit sowie der Wiederaufbau des Landes.
Als Beauftragter der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit möchte ich einen Punkt besonders hervorheben: den Schutz der religiösen Minderheiten in Syrien. – Dieses Anliegen greifen Sie in Ihrem Antrag auf, und das ist wichtig. Die religiöse Vielfalt und die Religionsfreiheit sind keine Randthemen. Sie sind Gradmesser dafür, ob ein Staat die Würde eines jeden Menschen achtet und schützt.
Syrien ist die Heimat von vielen religiösen Gemeinschaften. Neben Sunniten, Alawiten und weiteren islamischen Minderheiten sind auch Christen, Drusen und Jesiden sowie andere Religionsgemeinschaften ein kleiner, aber wichtiger Bestandteil der syrischen Gesellschaft. Aufgrund der islamistischen Ideologie der HTS löste die Machtübernahme im Dezember 2024 Besorgnis bei religiösen Minderheiten aus. Von dieser Sorge berichtete mir im Gespräch in der Türkei auch der syrianische Metropolit.
Ja, die neue Regierung bemüht sich richtigerweise, auf die verschiedenen religiösen Gruppen des Landes zuzugehen und Vertrauen aufzubauen, wie durch die Anerkennung der christlichen Feste als offizielle Feiertage. Schockiert hat aber der schreckliche Selbstmordanschlag des IS auf den Gottesdienst der christlichen Mar-Elias-Kirche in Damaskus im Juni mit 22 Todesopfern. Durch diesen Anschlag sind bei vielen Christen die Befürchtungen zur Sicherheitslage bestätigt worden.
Besorgniserregend waren auch die Gewalttaten im März an der Küste und im Juli in Suwaida, bei denen mehrheitlich Alawiten und Drusen getötet wurden. Bei Gesprächen in Israel zeigte mir das dortige geistliche Oberhaupt der Drusen, Scheich Tarif, Videoaufnahmen von den grausamen Verbrechen gegen Drusen in Suwaida. Der syrischen Regierung gelang es in beiden Fällen nicht, die Minderheiten zu schützen. Auch Sicherheitskräfte waren an den Gräueltaten gegen Zivilisten beteiligt.
Diese Gewaltausbrüche müssen aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, meine Damen und Herren.
Dies hat auch die Bundesregierung gegenüber der syrischen Regierung mehrfach deutlich gemacht. Über 560 Tatverdächtige wurden identifiziert; erste Prozesse haben begonnen.
Der Minderheitenschutz in Syrien hat für die Bundesregierung Priorität und ist ständiges Thema in den Gesprächen in Damaskus. Er ist Voraussetzung für Stabilität, für Wiederaufbau und damit auch für die Rückkehrperspektiven.
Klar ist aber auch: Der Schutz aller Menschen in Syrien, unabhängig von Ethnie, Religion und Geschlecht, ist die zentrale Aufgabe der syrischen Regierung. Sie wird sich an ihrem konsequenten Handeln, verlässlichem Schutz, gleichen Rechten und der Teilhabe messen lassen müssen. Nur wenn diese Herausforderungen bewältigt werden, kann Syrien stabilisiert und langfristig zu einem sicheren Ort werden – für Drusen, für Christen, für Alawiten und für alle anderen religiösen Minderheiten des Landes.
Die religiöse Vielfalt hat Syrien über Jahrhunderte geprägt. Wenn dies als Zukunftsmodell auch von den jetzt Verantwortlichen erkannt wird, dann kann dieses Land eine Zukunft haben.
Für die Bundesregierung steht fest: Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein universelles Menschenrecht, verankert in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie ist unteilbar. Sie gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob sie einer Mehrheit oder einer Minderheit angehören, ob sie gläubig sind oder eben keiner Religion angehören. Im Zentrum muss immer der Mensch stehen – in Syrien und in der ganzen Welt.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Udo Theodor Hemmelgarn für die AfD-Fraktion.