Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Führerschein im Portemonnaie, Fahrzeugschein im Handschuhfach sowie weitere Mitführpflichten für Berufskraftfahrer – das passt nicht mehr zum Alltag der Menschen, der zunehmend digital wird. Wir schaffen jetzt die Grundlagen für zeitgemäße digitale staatliche Leistungen im Straßenverkehrsrecht.
Ein zentraler Schritt ist die Digitalisierung von Fahrzeugschein und Führerschein. Damit bringen wir spürbare Vereinfachungen für gewerbliche Nutzer, Flottenbetreiber, Autovermieter, aber auch für Privatpersonen wie Sie und mich.
Meinen Führerschein hier habe ich 1999 ausgehändigt bekommen; der läuft in diesem Jahr ab, und ich muss mir einen Termin besorgen, um ihn zu erneuern. Der neue hält dann auch wieder 15 Jahre. Und diesen Aufwand haben Millionen Führerscheininhaber jedes Jahr. Damit soll nun Schluss sein. Der Nachweis der Fahrerlaubnis wird zukünftig per App auf dem Smartphone möglich sein. Der digitale Führerschein vereinfacht den Alltag der Menschen und reduziert Verwaltungsaufwand.
Wir schaffen außerdem einen klaren rechtlichen Rahmen für digitale Parkraumkontrollen, Kommunen erhalten moderne Instrumente zur Überwachung des ruhenden Verkehrs – effizient, rechtssicher und kostensparend.
Mit dem ausdrücklichen Verbot des Punktehandels schließen wir eine seit Langem existierende Rechtslücke und stärken die Verkehrssicherheit.
Mit dem fahrzeugbezogenen Zugang zu technischen Fahrzeugdaten und Rückrufinformationen der Hersteller über das Kraftfahrt-Bundesamt stärken wir Verbrauchervertrauen und Sicherheit. Der Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, und klar ist: Der Maßstab ist Bürokratieabbau.
Und wir beraten auch über einen Antrag der Grünen mit dem Titel: „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Ich weiß nicht, woran es liegt, aber immer, wenn Sie etwas fair gestalten möchten, dann endet das irgendwie darin, dass es dann doch teurer wird, weil Sie das, was Sie nicht verbieten können, dann einfach teurer machen.
Die Maximalgebühr beim Anwohnerparken – es wurde schon angesprochen – war früher bundesweit auf 30,70 Euro pro Jahr festgelegt. Die Ampel hat die Gebührenhoheit in ihrer Regierungszeit an die Länder weitergegeben, und infolgedessen sehen wir heute Gebühren bis zu 360 Euro pro Jahr, also im schlimmsten Fall eine Verzwanzigfachung.
Wir kennen Ihre Haltung zum Automobil; wir können sie sehen. Auf Ihr Betreiben ist die individuelle Mobilität in Deutschland in den vergangenen Jahren stark verteuert worden. Und das ist nun ein weiterer Anlauf, an der Preisschraube zu drehen, um das Auto noch unattraktiver zu machen. Das nennen Sie fair. Ich nenne es überflüssig.
Wir als Union stehen dazu: Deutschland ist und bleibt Autoland Nummer eins.
Das gilt insbesondere für meinen Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg. Zum Straßenverkehrsgesetz gehen wir jetzt einen Schritt in die richtige Richtung, hin zu digitaler Zukunft der individuellen Mobilität in Deutschland.
Ich danke Ihnen und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.