Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Fiedler, schade, dass Sie die Zwischenfrage nicht zugelassen haben. Sie haben dargestellt, dass wir falsche Dinge sagen würden. Dann erlaube ich mir mal aus Ihrem Änderungsantrag vorzulesen – § 70a Absatz 3 Satz 2 –: „Abweichend von den Sätzen 1 und 2 dürfen Minderjährige […] in Ausnahmefällen als letztes Mittel“ inhaftiert werden,
wenn es „ihrem Wohl dient“. Das steht so in Ihrem Änderungsantrag.
Auch auf die Kritik der Sachverständigen hin, die gesagt haben, dass das aus dem Gesetz raussoll – Sie selber haben gesagt, das sei Ultima Ratio –, frage ich Sie: Warum haben Sie das in den Änderungsantrag reingeschrieben? Wissen Sie nicht, was in Ihrem eigenen Änderungsantrag drinsteht?
Man muss hier sagen: Die GEAS-Reform ist die massivste Asylrechtsverschärfung seit 1993.
Und Sie lassen sich von den Rechten treiben und setzen hier die Forderungen der AfD um. Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen und mit Ihrer Partei vereinbaren?