Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung hat viele Facetten. Manchmal handelt es sich um die Einführung eines Onlineverfahrens, manchmal um die Bereitstellung von Dienstleistungen im Internet und manchmal – wie heute – um etwas so Einfaches wie den Verzicht auf die physische Übergabe des Vollstreckungstitels und dessen Ersetzung durch eine elektronische Übermittlung.
Seit Beginn der Coronapandemie führen viele von uns ein hybrides Leben. Wir arbeiten zwar im Büro, aber oft auch von zu Hause aus. Wir gehen gerne shoppen, aber kaufen auch gerne online. Wir gehen ins Kino, schauen aber auch bestimmte Filme im Streaming an. Das ist unser modernes Leben, das sicherlich auch zu vielen Verbesserungen führt: zu einer besseren Work-Life-Balance, zu weniger Pendlerzeit und zu höherer Produktivität.
Wenn es jedoch um Gerichte geht, hat ein hybrides Vorgehen nicht immer die gleichen positiven Auswirkungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, ihre Anträge bei Vollstreckungsgerichten als elektronische Dokumente einzureichen. Gleichzeitig – und das ist es, was wir ändern – muss jedoch die Grundlage für die Vollstreckung, also für die vollstreckbare Ausfertigung, weiterhin in Papierform vorgelegt werden. Mit anderen Worten handelt es sich hier um ein hybrides System. Während ein hybrides Fahrzeug vielleicht eine feine Sache ist, ist das hier, glaube ich, eine hybride Bürokratie und damit das Schlechteste aus beiden Welten.
Was bedeutet das konkret im Alltag? Während Anwältinnen und Anwälte den Vollstreckungsauftrag heute bereits mit einem Klick digital übermitteln, müssen sie die vollstreckbare Ausfertigung – also das Herzstück der Vollstreckung – in einen Umschlag stecken, diesen frankieren und zur Post bringen. In den Gerichten führt das dazu, dass man digitale Daten und den Papierstapel dann wieder mühsam zusammenführen muss. Das kostet Zeit, verursacht Fehler, und im schlimmsten Fall geht das Papier auf dem Postweg sogar verloren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beenden wir dieses digitale Stückwerk. Wir erlauben nun, dass die vollstreckbare Ausfertigung sowie andere wichtige Urkunden einfach als elektronische Dokumente übermittelt werden können. Ein Scan genügt also. Um es klar zu sagen: Es geht hier nicht um irgendeine technische Spielerei, es geht um Effizienz; denn allein bei den Gerichtsvollziehern sparen wir durch den Wegfall der manuellen Zuordnung jährlich über 76 000 Arbeitsstunden. Das ist wertvolle Zeit, die unsere Justiz nun für ihre eigentlichen Kernaufgaben nutzen kann.
Meine Damen und Herren, im parlamentarischen Verfahren haben wir weitere Dinge verbessert. Wir weiten die Pflicht zur digitalen Kommunikation auch auf Inkassounternehmen und alle Geschäftsbanken aus. Egal ob es Privatbanken, Sparkassen oder Volksbanken sind: Wer professionell am Rechtsverkehr teilnimmt, muss für die Justiz zukünftig digital erreichbar sein; denn – das ist sehr wichtig – die allermeisten Vollstreckungen – weit über 80 Prozent – betreffen in Deutschland ganz einfache Dinge. Es geht um Geldforderungen wie offene Rechnungen oder ausstehende Zahlungen. Es handelt sich also um ganz alltägliche Forderungen. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Verfahren zukünftig schnell, zuverlässig und ohne unnötige Hürden funktionieren wird. Damit aber dieses Vertrauen in das digitale System gewahrt bleibt, verknüpfen wir die Erleichterungen mit klaren Haftungsregeln bei falschen Versicherungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz steht nicht allein da; es ist Teil eines größeren Projekts. Wir modernisieren und digitalisieren unsere Justiz Schritt für Schritt. Wir haben in der Koalition gemeinsam bereits wichtige Grundlagen gelegt – vom Onlineverfahren bis zur elektronischen Akte –, und wir arbeiten weiter an einer umfassenden Reform der Zivilprozessordnung. Das ist nicht irgendetwas Technisches. Unser Ziel ist klar: ein Rechtsstaat, der für Bürgerinnen und Bürger funktioniert, ein Rechtsstaat, der zugänglich ist, und ein Rechtsstaat, der im 21. Jahrhundert ankommt. Denn eines dürfen wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen: dass Menschen ihre Rechte nicht durchsetzen können, weil Verfahren zu langsam, zu kompliziert oder zu analog sind. Deshalb ist Digitalisierung auch kein Selbstzweck. Sie ist eine Frage der Gerechtigkeit, und sie ist eine Frage der staatlichen Handlungsfähigkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz bauen wir keine perfekte digitale Welt, aber wir bauen eine Brücke von der analogen Vergangenheit hin zu einer modernen, digitalen Justiz. Wir sorgen mit diesem Gesetz auch dafür, dass diese Brücke eben nicht an der Poststelle endet.
Herzlichen Dank.