Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Valent, es war wieder einmal eindrücklich, was Sie für ein Verständnis von unserem Rechtsstaat haben. Derjenige, der recht bekommen hat durch ein Urteil, durch einen Titel, wird dann zum Täter, weil er sein Recht durchsetzt? Also, wir haben zwei Ebenen: Das ist zunächst der Anspruch und dann, dass man ihn durchsetzen kann. Dass derjenige, der ihn dann durchsetzt – was ihm rechtsstaatlich zusteht –, dann der Täter sein soll, der jemand anderem etwas Böses möchte, sagt, finde ich, viel über Ihr Rechtsverständnis aus. Wirklich höchst bemerkenswert.
Und weil Sie doch beim Rechtsanwalt arbeiten, müssten Sie diese Fälle eigentlich ganz genau kennen.
Aber kommen wir einmal zurück zu unserem Thema. Die Digitalisierung der Justiz ist wahrlich eine Mammutaufgabe, und wir haben uns dieser Aufgabe in den letzten Monaten durch viele wichtige Einzelschritte gestellt, ob bei der Erprobung von Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit oder bei der digitalen Beurkundung in den Notariaten. Heute gehen wir einen weiteren Schritt, diesmal bei der Zwangsvollstreckung. Nun, die Zwangsvollstreckung ist für die meisten Bürger nicht besonders greifbar. Aber ich durfte zwei Jahre lang an einem Amtsgericht ein Vollstreckungsdezernat bearbeiten und weiß, wie kompliziert, aber auch wie wichtig die Zwangsvollstreckung und vor allem unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind. Ich glaube, bei dieser Debatte heute können wir nicht außer Acht lassen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren enorm verschlechtert haben, bis hin zu tödlichen Attacken. Deshalb möchte ich im Namen meiner Fraktion allen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern für ihre großartige Arbeit in diesem Land danken.
Um die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Zukunft erleichtern zu können, werden wir heute das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschieden. Bislang war es so – die Kollegen haben es gerade schon erörtert –, dass ein Auftrag zur Zwangsvollstreckung elektronisch erteilt worden ist, die Urkunde, die aber die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dann tatsächlich wieder in Papierform vorgelegt werden musste. Damit ist jetzt Schluss. Das Gesetz ermöglicht es, diese Urkunde zukünftig auch in elektronischer Form übermitteln zu können. Und noch viel wichtiger ist, dass auch Kreditinstitute künftig ein elektronisches Postfach vorhalten müssen; denn – mein Kollege Herr Dr. Preisendanz hat es gesagt – ein ganz großer Anwendungsbereich sind die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die zu 90 Prozent bei den Banken eingehen. Wir haben den Änderungsantrag dafür gemeinsam mit unserem Koalitionspartner gestellt – trotz ein paar Bedenken des Ministeriums der Justiz –, weil wir wissen, dass das ein großer Hebel für die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist. Ich bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen konnten.
Aber ich muss auch offen sagen: Das heute zu verabschiedende Gesetz ist gleichwohl wieder nur ein weiterer Schritt zur Digitalisierung – sowohl der Zwangsvollstreckung als auch im Gesamten. Weitere Schritte müssen jetzt sehr schnell folgen. Meine Fraktion und ich haben eine sehr klare Erwartungshaltung, was die Vollstreckungsdatenbank angeht. Ich gehe da weiter als der Kollege Dr. Preisendanz: Nicht in dieser Legislaturperiode, sondern in diesem Jahr möchte ich diese sehen. Und Sie können sich darauf verlassen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär: Wir beide, Herr Dr. Preisendanz und ich, werden diesen Prozess sehr eng verfolgen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam zügig weiter die Justiz stärken!
Vielen Dank.