Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist notwendig, weil das zugrundeliegende Gesetz zur Einführung des Polizeibeauftragten des Bundes von Anfang an ein politischer Irrweg war. Mit dem Polizeibeauftragtengesetz wurde im Jahr 2024 ein neues Amt geschaffen, ein sogenanntes Hilfsorgan des Bundestages, das angeblich strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen sowie Fehlverhalten innerhalb der Polizeien des Bundes untersuchen soll. Genau hier beginnt das Problem; denn was sich konkret hinter den strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen verbirgt, ist ein unbestimmter und politisch aufladbarer Begriff, ein Begriff, der Raum für Missbrauch lässt.
Sie haben hier bewusst eine Konstruktion geschaffen, die Misstrauen gegenüber unseren Polizeibeamten institutionalisiert. Der Polizeibeauftragte kann auf Grundlage von Eingaben tätig werden, und zwar nicht nur von Polizeibeschäftigten, sondern auch von Bürgern, und das auch ohne Einhaltung des Dienstweges. Das bedeutet im Klartext: Jeder kann Vorwürfe erheben, jeder kann strukturelle Probleme behaupten. Damit öffnen Sie die Tür für eine Denunziationskultur innerhalb wie außerhalb der Polizei. Jeder Straftäter kann behaupten, die Polizei handle strukturell falsch, sobald er selbst ins Visier von Strafverfolgung gerät. Konsequenterweise müsste der Posten eigentlich Polizeibespitzelungsbeauftragter heißen. Das ist keine Stärkung unseres Rechtsstaates; das ist seine Aushöhlung.
Hinzu kommt: Dieses Amt schafft Doppelstrukturen. Bereits heute existieren funktionierende Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns: das Disziplinarrecht, interne Ermittlungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Also, warum braucht es eine weitere Instanz? Die Antwort ist einfach: Es braucht sie nicht.
Was Sie hier geschaffen haben, ist kein neues Kontrollorgan, sondern ein politisch motiviertes Misstrauensinstrument gegenüber den eigenen Sicherheitsbehörden.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Wirkung an. Statt Rückhalt zu erfahren, wird Polizeibeamten signalisiert: Dieser Staat traut euch nicht. Dieses Gesetz trägt erheblich dazu bei, den Polizeiberuf unattraktiv zu machen.
Und als wäre es nicht genug, leisten Sie sich für dieses Amt auch noch eine Spitzenbesoldung auf höchstem Niveau, für ein Amt ohne klar umrissene Aufgaben, ohne zwingende fachliche Voraussetzung, aber mit einer Vergütung, die sich an den höchsten Besoldungsgruppen des Bundes orientiert. Das ist den Steuerzahlern einfach nicht vermittelbar.
Unser Gesetzentwurf zieht daraus die einzig logische Konsequenz: die Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes. Wir wollen hin zu einem System, das auf Vertrauen in unsere Polizei setzt, nicht auf Generalverdacht. Wir wollen funktionierende Strukturen stärken, statt neue, überflüssige Bürokratie aufzubauen. Denn eins ist klar: Unsere Polizeibeamten brauchen Rückhalt, keine politische Überwachung. Die AfD-Fraktion fordert Sie daher auf: Beenden Sie dieses Experiment! Schaffen Sie dieses Amt ab!